Dringlichkeitsantrag - 2014/DA/5387

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft beschließt die Aufhebung der Stellenausschreibung Senator/in für Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule und Sport.

2. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, der Bürgerschaft für ihre Sitzung am 02.04.2014 den Text der Ausschreibung für zwei Senatorenpositionen im Bereich S3 und S5 zum Beschluss vorzulegen.

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Sachverhalt:

 

Vor dem OVG Greifswald hat die Bürgerschaft im Eilverfahren die Änderung der Hauptsatzung erfolgreich durchgesetzt. Der Oberbürgermeister hat inzwischen auf das Hauptsacheverfahren verzichtet. Damit ist der Weg frei für die Besetzung von insgesamt vier Senatorenstellen.

Seitens der Bürgerschaft ist die Aufgabenteilung im Bereich S 3 vorgeschlagen worden. Von daher macht eine Besetzung dieser Stelle zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn.

Laut Kommunalverfassung ist es Aufgabe des Oberbürgermeisters der Bürgerschaft eine Dezernatsstruktur zur Entscheidung vorzulegen. Mit der Aufforderung an den Oberbürgermeister, der Bürgerschaft bis zum April zwei Ausschreibungstexte zur Entscheidung vorzulegen, ist die Benennung und damit Aufgabenzuteilung der beiden Senatsbereiche verbunden.

 

Begründung der Dringlichkeit

 

Am 24.02.14 (Antragsschluss) hat die Fraktion der Linken einen Antrag auf Wahl eines Senators am 05.03. gestellt. Der Antrag ist auf die Tagesordnung der Bürgerschaftssitzung zu setzen. Da dieser Antrag erst nach Antragsschluss bekannt wurde, konnte kein fristgerechter Antrag eingebracht werden.

Angesichts der Tatsache, dass vor der Besetzung der Stelle die mögliche Aufhebung der Ausschreibung sowie die Neuausschreibung zweier Senatsbereiche zu beschließen wäre, blieb nur der Weg eines Dringlichkeitsantrags.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Beschlüsse

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05.03.2014 - Bürgerschaft - vertagt

 

- Erweiterung der Tagesordnung durch diesen Dringlichkeitsantrag nicht bestätigt
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung)

 

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02.04.2014 - Bürgerschaft - zurückgezogen