Beschlussvorlage - 2014/BV/5382

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

  1.                 die Aufhebung des Beschlusses 0776/00-BV vom 07.03.2001 zur Festsetzung der Entschädigung von Funktionsinhabern und Personen mit besonderen Aufgaben in den Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Rostock

 

  1.               die Festsetzung der monatlichen Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber und                  Personen mit besonderen Aufgaben bei den Freiwilligen Feuerwehren der
                  Hansestadt Rostock

 

- EURO -

1. Stadtwehrführer/in kreisfreie Städte                            270,00

2. Stellv. Stadtwehrführer/in kreisfreie Städte              135,00

3. Ortswehrführer/in kreisfreie Städte                            170,00

4. Stellv. Ortswehrführer/in kreisfreie Städte                85,00

5. Stadtjugendfeuerwehrwart/in                                            70,00

6. Stellv. Stadtjugendfeuerwehrwart/in                              35,00

7. Jugendfeuerwehrwart/in                                            50,00

8. Stellv. Jugendfeuerwehrwart/in                                              25,00

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Beschlussvorschriften:

„Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren in M-V“ vom 28. November 2013

 

bereits gefasste Beschlüsse:

0776/00-BV der Bürgerschaft vom 07.03.2001 – Aufwandsentschädigungen für Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehren

 

 

 

Sachverhalt:

Mit dem Beschluss der Bürgerschaft, die Aufwandsentschädigung der neuen Verordnung anzupassen, wird ein Beitrag  geleistet, den gewachsenen Anforderungen an Funktionsinhaber, insbesondere bei der Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Wehren und der Stärkung der Personalbindung an die Freiwilligen Feuerwehren, gerecht zu werden.

Durch die Festsetzung der Höchstsätze der Führungskräfte und Personen mit besonderen Aufgaben in den Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Rostock ändert sich die zu zahlende Aufwandsentschädigung wie folgt:

 

Funktion

Aufwandsentschädigung - bisher

Aufwandsentschädigung - neu

Mehrkosten

 

1 Stadtwehrführer

204,52

270,-

65,48

1 Stellv. Stadtwehrführer

102,26

135,-

32,74

5 Ortswehrführer

639,10

850,-

210,90

5 Stellv. Ortswehrführer

319,55

425,-

105,45

1 Stadtjugendwart *

38,35

70,-

31,65

1 Stellv.Stadtjugendwart/in*

-

35,-

35,-

5 Jugendwarte *

127,80

250,-

122,20

5 Stellv. Jugendwarte *

63,90

125,-

61,10

Gesamt monatlich:

1.495,48

2.160,00

664,52

Gesamt jährlich:

17.945,76

25.920,00

7.974,24

* Gemäß der neuen FwEntschVO M-V, § 5 Personen mit besonderen Aufgaben, können Personen mit besonderen Aufgaben Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden.

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Finanzielle Auswirkungen:

Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt: 37

Produktkonto:              12601.50190000/70190000              Bezeichnung: Aufwendungen/Auszahlungen

                                                                                                                für ehrenamtlich Tätige/Sonstige 

Investitionsmaßnahme Nr.:              -                            Bezeichnung:    -

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2014

12601.50190000/

           70190000

Aufwendungen/Auszah-lungen für ehrenamtlich Tätige/Sonstige

-

25.920,00

-

25.920,00

2015

12601.50190000/

           70190000

Aufwendungen/Auszah-lungen für ehrenamtlich Tätige/Sonstige

-

25.920,00

-

25.920,00

2016

12601.50190000/

           70190000

Aufwendungen/Auszah-lungen für ehrenamtlich Tätige/Sonstige

-

25.920,00

-

25.920,00

2017

12601.50190000/

           70190000

Aufwendungen/Auszah-lungen für ehrenamtlich Tätige/Sonstige

-

25.920,00

-

25.920,00

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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25.03.2014 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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02.04.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

1. die Aufhebung des Beschlusses Nr. 0776/00-BV vom 07.03.2001 zur Festsetzung der Entschädigung von Funktionsinhabern und Personen mit besonderen Aufgaben in den Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Rostock,

 

2. die Festsetzung der monatlichen Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber und Personen mit besonderen Aufgaben bei den Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Rostock:

 

 

  EUR

1. Stadtwehrführer/in kreisfreie Städte

270,00

2. Stellv. Stadtwehrführer/in kreisfreie Städte

135,00

3. Ortswehrführer/in kreisfreie Städte

170,00

4. Stellv. Ortswehrführer/in kreisfreie Städte

  85,00

5. Stadtjugendfeuerwehrwart/in

  70,00

6. Stellv. Stadtjugendfeuerwehrwart/in

  35,00

7. Jugendfeuerwehrwart/in

  50,00

8. Stellv. Jugendfeuerwehrwart/in

  25,00

 

 

Beschluss Nr. 2014/BV/5382:
 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

1. die Aufhebung des Beschlusses Nr. 0776/00-BV vom 07.03.2001 zur Festsetzung der Entschädigung von Funktionsinhabern und Personen mit besonderen Aufgaben in den Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Rostock,

 

2. die Festsetzung der monatlichen Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber und Personen mit besonderen Aufgaben bei den Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Rostock ab dem 01.01.2014:

 

 

  EUR

1. Stadtwehrführer/in kreisfreie Städte

270,00

2. Stellv. Stadtwehrführer/in kreisfreie Städte

135,00

3. Ortswehrführer/in kreisfreie Städte

170,00

4. Stellv. Ortswehrführer/in kreisfreie Städte

  85,00

5. Stadtjugendfeuerwehrwart/in

  70,00

6. Stellv. Stadtjugendfeuerwehrwart/in

  35,00

7. Jugendfeuerwehrwart/in

  50,00

8. Stellv. Jugendfeuerwehrwart/in

  25,00

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt