Anfrage der Fraktion - 2014/AF/5312

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Das Oberverwaltungsgericht hat am 27.01.2014 entschieden, dass der Beschluss der Bürgerschaft vom 06.03.2013 zur Besetzung der Stelle des Rechnungsprüfungsamtsleiters durch den Oberbürgermeister umgesetzt werden muss.

 

Wir bitten um die Beantwortung der nachstehenden Fragen:

  1. Welche externen Kosten sind der Hansestadt Rostock aufgrund dieses Verfahrens entstanden? Bitte Gerichts- und Anwaltskosten gesondert ausweisen.
  2. Welche internen Kosten für Personal und Arbeitszeitanteilen müssen diesem Verfahren zugerechnet werden?
  3. Soll das Verfahren nach der sehr deutlichen Begründung des Oberverwaltungsgerichtes auch in der Hauptsache weiter betrieben werden? Wenn ja, wie hoch werden die damit verbundenen Kosten geschätzt?

 

 

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

05.03.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben