Beschlussvorlage - 2013/BV/5191

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1)        Die Bürgerschaft stimmt der sofortigen Erklärung der ordentlichen Kündigung des „Vertrages für die Wasserversorgung, Abwasserableitung und -behandlung“ zum 30.06.2018 durch den Warnow-Wasser- und Abwasserverband zu.

2)        Vorbehaltlich der Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörden beschließt die Bürgerschaft die Umsetzung des Nordwasser-Modell durch den Warnow-Wasser- und Abwasserverband und die Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH.

 

 

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Anmerkung Sitzungsdienst/Wo. (28.01.2014): Nach eingehender Prüfung wurde der Status der Vorlage von „nichtöffentlich“ auf „öffentlich“ geändert.

Beschlussvorschriften:                § 22 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:                Nr. 2011/AN/2737, Nr. 2012/BV/4073

 

Sachverhalt:

Der Warnow-Wasser- und Abwasserverband (WWAV) und die Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV GmbH) erarbeiteten gemeinsam auf der Grundlage nachstehender Beschlüsse ein „Konzept für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Verbandsgebiet nach 2018“:

 

a)        Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock am 07.03.2012,
Beschluss Nr. 2011/AN/2737

„Prüfung der Rekommunalisierung der Wasserversorgung und –entsorgung

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Nichtfortsetzung des am 22.12.1992 zwischen der Hansestadt Rostock und dem Zweckverband Wasser Abwasser Rostock Land bzw. Warnow-Wasser- und Abwasserverband (WWAV) und der EURAWASSER Aufbereitungs- und Entsorgungs GmbH Rostock bzw. EURAWASSER NORD GmbH auf 25 Jahre geschlossenen Betreibervertrages zu prüfen.
  2. Das Prüfergebnis ist der Bürgerschaft in Form möglicher Handlungsvarianten bis zum 30. Oktober 2014 vorzulegen.“

 

b)       Beschluss des Hauptausschusses der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock am 20.11.2012, Beschluss Nr. 2012/BV/4073

„Entwicklung von strategischen Handlungsoptionen bezüglich der künftigen Wasserver- und Abwasserentsorgung der Hansestadt Rostock bis zum 30.10.2014“

 

Der Hauptausschuss stimmt der Beauftragung der Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH durch die Hansestadt Rostock zu, den Prozess zur Bewertung der möglichen Handlungsoptionen in Bezug auf die zukünftige Wasserver- und –entsorgung gemeinsam mit dem WWAV zu initiieren, zu steuern und bis zum 30.10.2014 einen Entscheidungsvorschlag für die Verbandsversammlung des WWAV und die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock vorzulegen.“

 

WWAV und RVV GmbH haben zur Bearbeitung des Prüfauftrages eine gemeinsame Arbeitsgruppe gebildet. Die Arbeitsgruppe wurde zu Einzelthemen beraten durch die PwC Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG (steuerlich-wirtschaftliche Beratung), die PwC Legal AG und die Kanzlei Redeker/Sellner/Dahs (rechtliche Beratung). Die entsprechenden Gutachten können bei der Hansestadt Rostock, Abteilung Zentrale Steuerung, eingesehen werden.

 

Schlussfolgernd aus dem intensiven Analyse- und Bewertungsprozess der Arbeitsgruppe zum Sachverhalt ergeben sich aus heutiger Sicht unten stehende zentrale Prämissen für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nach 2018:

 

  • Ver- und Entsorgungssicherheit
  • Rechtssicherheit
  • Kommunaler Einfluss
  • Kundenzufriedenheit
  • Gebührenentwicklung
  • Ergebnisbeteiligung der Kommunen
  • Sicherung der Konzessionsabgabe

 

Die im Konzept ausführlich dargestellten Prämissen und ihre Gewichtung dienten im Bewertungsprozess als Basis, sowohl für die Bewertung einer möglichen Vertragsverlängerung als auch für die Kündigung des „Vertrages für die Wasserversorgung, Abwasserableitung und –behandlung“ und der daraus resultierenden Neugestaltung des Zukunftsmodells.

Daraus ableitend ergibt sich der vorliegende Beschlussvorschlag.

 

Begründung:

 

Eine ordentliche Kündigung ist aus folgenden Gründen zwingend erforderlich:

  1. Das „Rostocker Modell“ erfüllt die heutigen Prämissen für eine zukünftige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nicht mehr. Demgegenüber stellt sich die kommunale Eigenerfüllung ganz überwiegend als vorteilhaft dar.
  2. In einem Regiekostenvergleich stellt sich eine kommunale Eigenerfüllung wirtschaftlicher dar, als das „Rostocker Modell“ (ca. 4 Mio. EUR pro Jahr).
  3. Eine Vertragsverlängerung ist aus vergaberechtlichen Gründen kritisch zu werten. Zudem birgt jede wesentliche inhaltliche Änderung des „Rostocker Modells“ ein vergaberechtliches Risiko.
  4. Das Preis- und Gebührenniveau liegt beim „Rostocker Modell“ ca. 20 % über dem Mittelwert von vergleichbaren Ver- und Entsorgungsunternehmen.
  5. Das derzeitige Modell birgt aus heutiger Sicht unter Anwendung des Landeswassergesetzes M-V Rechtsunsicherheiten.

 

Für die Umsetzung des “Nordwasser-Modells” sprechen folgende Gründe:

  1. Das Nordwasser-Modell erfüllt die im Konzept dargestellten und der Bewertung zugrunde gelegten Prämissen am weitesten.
  2. Es ergeben sich Kostenvorteile bei einer interkommunalen Kooperation zwischen dem WWAV und der RVV GmbH im Rahmen eines „Nordwasser-Modells“ (ca. 1,4 Mio. EUR pro Jahr im Vergleich zur Eigenerfüllung WWAV durch Synergie- und Degressionseffekte).
  3. Das „Nordwasser-Modell“ basiert auf dem technischen Know-how des vorhandenen Personals und bietet infolge der vertraglich geregelten Personalübernahme die größtmögliche Sicherheit für die Beschäftigten.

 

Die beteiligten Rechtsaufsichtsbehörden wurden entsprechend informiert und bewerten das „Nordwasser-Modell“ nach erster Prüfung positiv.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.01.2014 - Finanzausschuss

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15.01.2014 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

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18.02.2014 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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25.02.2014 - Finanzausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

 

1)              Die Bürgerschaft stimmt der sofortigen Erklärung der ordentlichen Kündigung des „Vertrages für die Wasserversorgung, Abwasserableitung und -behandlung“ zum 30.06.2018 durch den Warnow-Wasser- und Abwasserverband zu.

2)              Vorbehaltlich der Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörden beschließt die Bürgerschaft die Umsetzung des „Nordwasser-Modell“ durch den Warnow-Wasser- und Abwasserverband und die Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH.

 

 

 

 

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26.02.2014 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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27.02.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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05.03.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft stimmt der sofortigen Erklärung der ordentlichen Kündigung des „Vertrages für die Wasserversorgung, Abwasserableitung und -behandlung“ zum 30.06.2018 durch den Warnow-Wasser- und Abwasserverband zu.
 

2. Vorbehaltlich der Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörden beschließt die Bürgerschaft die Umsetzung des „Nordwasser-Modells“ durch den Warnow-Wasser- und Abwasserverband und die Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH.

 

3. Aus der Rekommunalisierung erwachsen keine betriebsbedingten Kündigungen.
Betriebsbedingte Kündigungen sind dann auch ausgeschlossen für die nächsten 5 Jahre und sollen auch darüber hinaus vermieden werden.

Die Hansestadt Rostock nimmt unmittelbar nach Beschlussfassung die entsprechenden Gespräche mit EURAWASSER Nord GmbH auf und wird auf die Einbeziehung der Personalvertretung hinwirken.

 

(Konzept für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Verbandsgebiet nach 2018 vom 10.12.2013 liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 2 bei)

 

 

Beschluss Nr. 2013/BV/5191:

 

1. Die Bürgerschaft stimmt der sofortigen Erklärung der ordentlichen Kündigung des „Vertrages für die Wasserversorgung, Abwasserableitung und -behandlung“ zum 30.06.2018 durch den Warnow-Wasser- und Abwasserverband zu.
 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, spätestens zur Bürgerschaftssitzung im Oktober 2014 ein mit der Kommunalaufsichtsbehörde abgestimmtes und genehmigungsfähiges Konzept zur zukünftigen Organisation der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Hansestadt Rostock vorzulegen.
Dieses Konzept soll im Vergleich zum vorgeschlagenen Nordwasser-Modell auch ein höheres Maß an kommunaler Mitbestimmung prüfen.

 

3. Aus der Rekommunalisierung erwachsen keine betriebsbedingten Kündigungen.
Betriebsbedingte Kündigungen sind dann auch ausgeschlossen für die nächsten 5 Jahre und sollen auch darüber hinaus vermieden werden.

Die Hansestadt Rostock nimmt unmittelbar nach Beschlussfassung die entsprechenden Gespräche mit EURAWASSER Nord GmbH auf und wird auf die Einbeziehung der Personalvertretung hinwirken.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt