Änderungsantrag - 2013/BV/4436-12 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Anne-Kathrin Riethling (FDP-Fraktion)
2. Änderung der Vereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und dem Pro Kunsthalle e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 16.10.2013
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Sitzungsdienst
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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09.10.2013
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Beschlussvorschlag:
Der § 4 Beirat der Vereinbarung wird gestrichen und ersetzt durch.
§ 4 Fachbeirat
1. Der Betreiber wird bei der Profilierung der Kunsthalle Rostock und ihrer Einbindung in das
Kulturangebot der Hansestadt Rostock durch einen Fachbeirat beraten und unterstützt.
2. Der Fachbeirat tagt mindestens zweimal im Jahr, im Bedarfsfall öfter.
Dem Beirat ist bis zum 30. Juni eines jeden Jahres die grundsätzliche
Ausstellungskonzeption und bis zum 30. September eines jeden Jahres das
Ausstellungsprogramm des folgenden Jahres vorzulegen. Der Betreiber stellt den
Mitgliedern des Fachbeirats vor den jeweiligen Sitzungen rechtzeitig die für ihre Aufgabe
erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
3. Dieser Fachbeirat besteht aus
- der Leiterin oder dem Leiter des Amtes für die städtischen Museen,
- einer Vertreterin oder einem Vertreter des Kulturausschusses der Bürgerschaft der
Hansestadt Rostock,
- einer Vertreterin oder einem Vertreter des spezifischen Fachverbandes,
- vier externen Sachverständigen, die überregional angesehene Ausstellungsprojekte im
Bereich der Bildenden Kunst kuratiert haben,
- einem Mitglied des Fördervereins der Kunsthalle.
4. Die Vorschläge für die Bestellung der Mitglieder des Fachbeirates erfolgt in Abstimmung
mit pro Kunsthalle e.V. durch das Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen. Die Wahl
der Mitglieder erfolgt durch Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock.
5. Die Geschäftsführung obliegt dem Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen.
6. Die Kosten für den Fachbeirat trägt die Hansestadt Rostock.
Näheres regelt die Geschäftsordnung des Fachbeirates, die mit Beschluss der
Bürgerschaft in Kraft tritt.
7. Darüber hinaus wird den Mitgliedern der Bürgerschaft 1x jährlich eine Informationsvorlage
zur Verfügung gestellt, in der über den laufenden Stand der inhaltlichen Ausgestaltung
und der Einnahmeentwicklung zu berichten ist.