Stellungnahme - 2013/BV/4793-17 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Eckwerte werden als Planungsgrundlage für die einzelnen Teilhaushalte vorgegeben und sind richtungweisende Größen auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Mittel. Der Eckwert für den Ergebnishaushalt im Teilhaushalt 73 beträgt -1,7 Mio. EUR. Bei der Erarbeitung der Eckwerte wurden die Ansätze des Finanzplanes 2014 unter Berücksichtigung des vorläufigen Ergebnisses 2012 zu Grunde gelegt.

 

 

 

Ansatz 2012

vorl. Ergebnis 2012

Ansatz 2013

Finanzplan 2014

zu beschließen-der Eckwert

Erträge

19.144.300

19.337.447,53

19.162.500

18.892.000

19.241.900

Aufwendungen

20.838.200

20.047.286,31

20.992.800

20.605.000

20.934.900

Saldo

- 1.693.900

- 709.838,78

- 1.830.300

- 1.713.000

-1.693.000

 

 

Die Eckwerte werden als Planungsgrundlage für die einzelnen Teilhaushalte vorgegeben und sind richtungweisende Größen auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Mittel. Eine abschließende Teilplanung liegt noch nicht vor. Bei dieser haben die Ämter die Möglichkeit ihr Budget selbständig, innerhalb des Teilhaushaltes zu verteilen. Die zur Verfügung stehenden Mittel wurden mit der Eckwertvorlage ausgeschöpft.


Die Berücksichtigung der wünschenswerten Bedarfe im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 105.400 EUR würde zu einer Verschlechterung des Jahresergebnisses führen. Dies widerspräche sowohl den gesetzlichen Vorgaben und dem von der Hansestadt Rostock selbst vorgegebenen Konsolidierungskurs, als auch den Erwartungen der Rechtsaufsichtsbehörde. Um weitere Bedarfe aufzunehmen müssen zusätzlich Erträge oder andere Aufwandsenkungen realisiert werden.

 

 

 

 

 

Roland Methling


 

 

                                                                                                 

20.11.001

 

20

      

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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09.10.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben