Beschlussvorlage - 2013/BV/4903
Grunddaten
- Betreff:
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Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII - Rostocker Freizeitzentrum e. V. - "Stadtteil- und Begegnungszentrum Reutershagen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 23.09.2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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01.10.2013
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Rostocker Freizeitzentrum e. V. für das Projekt Stadtteil- und Begegnungszentrum Reu-tershagen gemäß den §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2013 in Höhe von 532.438,80 Euro, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse: 2013/BV/4583 vom 04.06.2013
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Auf der Grundlage des o. g. Beschlusses des Jugendhilfeausschusses zur Förderung des Stadtteil- und Begegnungszentrums Reutershagen wurde die Reduzierung einer Feststelle ab April 2013 beschlossen.
Die Verwaltung stimmt einer beantragten Stellenerweiterung sowie der Übernahme der Kosten für die Abfindung in Höhe von 20.000,00 Euro nicht zu.
Der jetzige Personalschlüssel der Einrichtung liegt mit 0,5 Feststellen über der Rahmen-konzeption der Stadtteil- und Begegnungszentren.
Berücksichtigung hierbei findet weiterhin, dass mit dem Standort der Verein nicht nur das größte Objekt von allen Stadtteil- und Begegnungszentren bewirtschaftet, sondern auch die umfangreiche Angebotsstruktur (stadtweite Angebote Fasching, Stadtranderholung, Beteili-gungsprojekte wie Kinderstadt Rostock usw.).
01.10.2013 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Rostocker Freizeitzentrum e. V. für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Reu-tershagen" gemäß den §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2013 in Höhe des angepassten Bedarfes des Trägers, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 6 |
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Dagegen: | 4 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 1 |
| Abgelehnt |
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