Beschlussvorlage - 2013/BV/4903

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Rostocker Freizeitzentrum e. V. für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Reu-tershagen“ gemäß den §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2013 in Höhe von 532.438,80 Euro, vorbehaltlich  der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: 2013/BV/4583 vom 04.06.2013

 

 

Sachverhalt:

 

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Auf der Grundlage des o. g. Beschlusses des Jugendhilfeausschusses zur Förderung des Stadtteil- und Begegnungszentrums Reutershagen wurde die Reduzierung einer Feststelle ab April 2013 beschlossen.

 

Die Verwaltung stimmt einer beantragten Stellenerweiterung sowie der Übernahme der Kosten für die Abfindung in Höhe von 20.000,00 Euro nicht zu.

 

Der jetzige Personalschlüssel der Einrichtung liegt mit 0,5 Feststellen über der Rahmen-konzeption der Stadtteil- und Begegnungszentren.

 

 

Berücksichtigung hierbei findet weiterhin, dass mit dem Standort der Verein nicht nur das größte Objekt von allen Stadtteil- und Begegnungszentren bewirtschaftet, sondern auch die umfangreiche Angebotsstruktur (stadtweite Angebote – Fasching, Stadtranderholung, Beteili-gungsprojekte wie Kinderstadt Rostock usw.).

 

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Finanzielle Auswirkungen: -

 

 

 

In Vertretung                                                       

                                                                     

                                                                     

 

Holger Matthäus

 

 

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Beschlüsse

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01.10.2013 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Rostocker Freizeitzentrum e. V. für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Reu-tershagen" gemäß den §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2013 in Höhe des angepassten Bedarfes des Trägers, vorbehaltlich  der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

4

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt