Beschlussvorlage - 2013/BV/4900

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Vereinigte Bürgerinitiative Toitenwinkel e. V. für das Projekt „Jugendgarten Alte Schmiede“ gemäß den §§ 1,11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2013 – 31.12.2013 in Höhe von 100.976,65 Euro, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: 2013/BV/4567 vom 04.06.2013

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung hat der Vorstand der Vereinigten Bürgerinitiative Toitenwinkel e.V. den Kosten- und Finanzplan im Haushaltsjahr 2013 für das Projekt „Jugendgarten Alte Schmiede“ geprüft, überarbeitet und einen Mehrbedarf von 6.000,00 Euro im Bereich der Werterhaltung angezeigt. Die Werterhaltungsmaßnahmen sind notwendig, um den funktionsfähigen Zustand des Objektes zu erhalten.

 

Mit den beantragten Mitteln wird den Anforderungen der Verkehrssicherheit des Geländes und des Objektes Rechnung getragen (Wiederanbau eines Geländers, Reparatur Sanitärbereich und Bodentreppe, Erneuerung Bodenbelag im Mehrzweckraum und Ersatzbeschaffung von Stühlen).

 

Das Projekt wird mit 2 Feststellen sowie Honoraren, Betriebs- und Sachkosten gefördert.

Entsprechend der „Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Personalkosten- zuschüssen für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2007-2013“ werden 1,5 Feststellen in der Jugendsozialarbeit bis zu max. 50 % gefördert (Näheres regelt der Zuwendungsbescheid).

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten. Der Fördervorschlag stimmt mit dem Vorschlag der Verwaltung überein.

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 9,19 % und die Drittmittel 6,12%.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                                               Bezeichnung: 54190020

                            36301                                                                  55512010 und 55512011

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2013

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

31.901,53

 

 

2013

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

31.901,53

2013

36301.55512010

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) vom Land

 

34.200,00

 

 

2013

36301.75512010

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) vom Land

 

 

 

34.200,00

2013

36301.55512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

34.875,12

 

 

2013

36301.75512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

34.875,12

2013

36301.41442014

Zuweisung vom Land - Jugendsozialarbeit

34.200,00

 

 

 

2013

36301.61442014

Zuweisung vom Land - Jugendsozialarbeit

 

 

34.200,00

 

 

In Vertretung

 

 

 

Holger Matthäus

 

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Beschlüsse

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01.10.2013 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen