Beschlussvorlage - 2013/BV/4900
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 und 13 SGB VIII - Vereinigte Bürgerinitiative Toitenwinkel e. V. - "Jugendgarten Alte Schmiede"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 23.09.2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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01.10.2013
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Vereinigte Bürgerinitiative Toitenwinkel e. V. für das Projekt Jugendgarten Alte Schmiede gemäß den §§ 1,11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2013 31.12.2013 in Höhe von 100.976,65 Euro, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse: 2013/BV/4567 vom 04.06.2013
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.
Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung hat der Vorstand der Vereinigten Bürgerinitiative Toitenwinkel e.V. den Kosten- und Finanzplan im Haushaltsjahr 2013 für das Projekt Jugendgarten Alte Schmiede geprüft, überarbeitet und einen Mehrbedarf von 6.000,00 Euro im Bereich der Werterhaltung angezeigt. Die Werterhaltungsmaßnahmen sind notwendig, um den funktionsfähigen Zustand des Objektes zu erhalten.
Mit den beantragten Mitteln wird den Anforderungen der Verkehrssicherheit des Geländes und des Objektes Rechnung getragen (Wiederanbau eines Geländers, Reparatur Sanitärbereich und Bodentreppe, Erneuerung Bodenbelag im Mehrzweckraum und Ersatzbeschaffung von Stühlen).
Das Projekt wird mit 2 Feststellen sowie Honoraren, Betriebs- und Sachkosten gefördert.
Entsprechend der Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Personalkosten- zuschüssen für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2007-2013 werden 1,5 Feststellen in der Jugendsozialarbeit bis zu max. 50 % gefördert (Näheres regelt der Zuwendungsbescheid).
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten. Der Fördervorschlag stimmt mit dem Vorschlag der Verwaltung überein.
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 9,19 % und die Drittmittel 6,12%.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung: 54190020
36301 55512010 und 55512011
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2013 | 36200.54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 31.901,53 |
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2013 | 36200.74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 31.901,53 |
2013 | 36301.55512010 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) vom Land |
| 34.200,00 |
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2013 | 36301.75512010 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) vom Land |
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| 34.200,00 |
2013 | 36301.55512011 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
| 34.875,12 |
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2013 | 36301.75512011 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
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| 34.875,12 |
2013 | 36301.41442014 | Zuweisung vom Land - Jugendsozialarbeit | 34.200,00 |
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2013 | 36301.61442014 | Zuweisung vom Land - Jugendsozialarbeit |
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| 34.200,00 |
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In Vertretung
Holger Matthäus