Beschlussvorlage - 2013/BV/4763
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Bewilligung im Finanzhaushalt 2013 auf eine Verpflichtungsermächtigung, deren Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde vorab zugesichert wurde, in Höhe von 1.530.800 EUR für die Maßnahme 6654300201200226 -
Vierstreifiger Ausbau der Hinrichsdorfer Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 23.08.2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Beteiligt:
- Amt für Management und Controlling; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.08.2013
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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04.09.2013
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur überplanmäßigen Bewilligung im Finanzhaushalt 2013 auf eine Verpflichtungsermächtigung im TH 66 wird für folgende Konten erteilt:
Produkt: 54300 Landstraßen Konto: 78532001 - Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Investitionsnummer: 6654300201200226 Vierstreifiger Ausbau der Hinrichsdorfer Straße in Höhe 1.530.800 EUR.
Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt aus dem Produkt 54101, Konto 78532001 Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Investitionsnummer:
66541016654101201201401 Seebad Warnemünde- Seestraße- in Höhe von 800.000 EUR und Konto 78532000 Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen Investitionsnummer: 6654101201200820 Sanierung Petribrücke BW 100 in Höhe von 730.800 EUR.
Beschlussvorschriften:
§ 54, Abs. 1 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Begründung der Dringlichkeit für den Finanzausschuss:
Gemäß § 54 Kommunalverfassung M-V bedürfen Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Eine genehmigte und wirksame Haushaltssatzung 2013 liegt noch nicht vor, so dass für die Bewilligung vorab eine Zusicherung der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.530.800 EUR von der Rechtsaufsichtsbehörde eingeholt wurde. Der Beschluss soll dann gleichsam für die genehmigten Verpflichtungsermächtigung und wirksame Haushaltssatzung gelten.
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Die Verkehrsanlage weist derartige, erhebliche Substanzmängel auf, welche der aktuellen Verkehrssituation (hoher Schwerverkehrsanteil) in keinster Weise gerecht wird. Es besteht die Gefahr des sofortigen Totalversagens, welches eine Vollsperrung dieser Verkehrsanlage und somit die Abbindung sämtlicher Gewerbestandorte im Nordosten der Hansestadt Rostock zur Folge hätte. Insofern ist aufgrund des desolaten Zustandes der Straße der Baubeginn unverzüglich, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zu veranlassen.
Sachverhalt:
Begründung der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigung
unabweisbar:
Die Substanz der Verkehrsanlage ist durch Ansiedlung von Gewerbe sowie die Erschließung im Umland über Jahrzehnte stark beeinträchtigt worden.
Der optische und technische Zustand der Verkehrsanlagen ist völlig unzureichend und entspricht in keiner Weise den Verkehrsanforderungen. Diese Situation stellt eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar und es besteht dringender Handlungsbedarf, um mögliche Klageverfahren gegen die Hansestadt Rostock abzuwehren.
Insbesondere in der Ortslage Neu Hinrichsdorf hat die Frosteinwirkung des letzten starken Winters dazu geführt, dass in der desolaten Fahrbahn wiederholte Ausbesserungsarbeiten des städtischen Bauhofes nur von kurzer Dauer sind. Auf Grund des Schadensbildes, wird eingeschätzt, dass nach einem weiteren Winter ein Ausmaß der zu erwartenden Schäden dazu führen wird, Sperrmaßnahmen vornehmen zu müssen.
Hier bedarf es eines zeitnahen Ausschreibungsverfahrens, um noch in diesem Haushaltsjahr eine Auftragserteilung zur Umsetzung des 4-streifigen Ausbaus der Hinrichsdorfer Straße vorzunehmen und die Bautätigkeiten zu beginnen, so kann die im Zuwendungsbescheid vorgesehene Förderung für die Jahresscheibe 2013 fristgerecht in Anspruch genommen werden.
unvorhersehbar:
Bei den beim Landesförderinstitut beantragten Fördermitteln kam trotz intensivster Bemühungen der Verwaltung jährlich wiederkehrend zu Verzögerungen bei der Bereitstellung.
Selbst nach Vorlage des Zuwendungsbescheides musste das Tief- und Hafenbauamt im Widerspruchsverfahren den darin jahresbezogenen Mittelabfluss korrigieren lassen. Nunmehr liegt uns ein Änderungsbescheid vom 16.07.2013 vor, auf deren Grundlage die Gesamtfinanzierung abgesichert ist. Die Haushaltsplanung des Tief- und Hafenbauamtes ist in diesem Zusammenhang darauf abzustellen, welches im Vorfeld so nicht absehbar war.
Nachweis der Deckung der Verpflichtungsermächtigung
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Tief- und Hafenbauamt |
Produkt | 54101 | Gemeindestraßen |
Produktkonto:
54101 | 78532001 | Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Maßnahme Nr. | 6654101201201401 | Fördergebiet Seebad Warnemünde Seestraße- |
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| VE in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr VE |
|
| 1.626.100 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte | ./. |
| 0 |
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz | ./. |
| 0 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = |
| 1.626.100 |
als Deckungsquelle für die VE eingesetzt Kassenwirksamkeit 2014 |
|
| 800.000 |
Begründung der Deckung der Verpflichtungsermächtigung:
Die Durchführung des Beteiligungsverfahrens mit den betroffenen Grundstückseigentümern bedurfte eines intensiven und zeitaufwändigen Arbeitsprozesses. Die Gestaltungsplanung konnte somit bisher noch nicht zum Abschluss gebracht werden.
Des Weiteren wurde im Zuge der Planungsvorbereitung deutlich, dass für die Ausarbeitung unterschiedlicher Varianten zusätzliche verkehrstechnische Untersuchungen hinsichtlich der nachgelagerten Straßenzüge erfolgen müssen. Die Einarbeitung der Ergebnisse in die Gestaltungsplanung ist gerade erst erfolgt und an der planerischen Umsetzung der Vorzugsvariante wird zurzeit noch gearbeitet.
Es ist absehbar, dass sich die Erarbeitung der folgenden Planungsphasen in das Jahr 2014 verschieben und damit die bauliche Umsetzung erst im Jahr 2015 erfolgen wird.
Nachweis der Deckung der Verpflichtungsermächtigung
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Tief- und Hafenbauamt |
Produkt | 54101 | Gemeindestraßen |
Produktkonto:
54101 | 78532000 | Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Maßnahme Nr. | 6654101201200820 | Sanierung Petribrücke BW 100 |
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| VE in EUR |
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Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr VE |
|
| 800.000 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte | ./. |
| 0 |
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz | ./. |
| 0 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = |
| 800.000 |
als Deckungsquelle für die VE eingesetzt Kassenwirksamkeit 2015 |
|
| 730.800 |
Begründung der Deckung der Verpflichtungsermächtigung:
Aufgrund der aktuellen Zustandsnote von 3,0 wird im Haushaltsjahr 2013 mit der Vorplanung für die Grundinstandsetzung des BW 100 begonnen. Dafür sind Bauwerksuntersuchungen durchzuführen, die exakt alle Schäden an den Über- und Unterbauten aufzeigen, die Planungsaufträge werden dann daraufhin entsprechend ausgelöst. Nach dem jetzigen Zeitenplan ist mit einer Ausschreibung dieser Maßnahme nicht vor 2015 zu rechnen, so dass diese Verpflichtungsermächtigung für die Sanierung der Petribrücke nicht in Anspruch genommen wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum HASIKO: keinen
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Tief- und Hafenbauamt |
Produkt | 54300 | Landstraßen |
Produktkonto:
54300 | 78532001 | Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Investitionsnummer | 6654300201200226 | Vierstreifiger Ausbau der Hinrichsdorfer Straße |
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| Auszahlung | VE in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr/ VE |
| 2.086.537,66 | 0 |
bisher beauftragte Mittel | ./. | 282.748,20 | 0 |
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz | ./. | 123.039,21 | 0 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = | 1.680.750,25 | 0 |
neu beantragte Haushaltsermächtigung VE |
|
| 1.530.800 |
Holger Matthäus
Beauftragter in der Funktion des
Ersten Stellvertreters des Oberbürgermeisters