Änderungsantrag - 2013/AN/4538-04 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Eva-Maria Kröger (für die Fraktion DIE LINKE.)
Evaluierung der Arbeit aller Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 19.06.2013
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion DIE LINKE.PARTEI
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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19.06.2013
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Beschlussvorschlag:
Gestrichen wird:
Dabei sollen u.a. folgende Strukturen besonders analysiert und bewertet werden:
- Ziele und Aufgaben
- Leitstandards stadtteilorientierter sozialer Arbeit
- Struktur- und Wirkungsmodelle sozialer Arbeit
- Zusammenarbeitsformen in den einzelnen Stadtteilen und Ausstrahlung über das direkte Umfeld hinaus
- Konzept- und Angebotsstrukturen sowie die Annahme durch unterschiedliche soziale Klientel
- Altersstrukturen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen
- Besucheranzahl entsprechend der Kurse und Veranstaltungen
- Räumliche Voraussetzungen
- Personal-, Betriebs- und Sachkosten und
- finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzhaushalt der Hansestadt Rostock
Nach dem ersten Satz wird neu angefügt:
Dazu soll mit einem geeigneten wissenschaftlichen Partner (vorzugsweise die Universität Rostock) gemeinsam mit der Verwaltung der Hansestadt Rostock eine Methode der Untersuchung festgelegt werden.
Anschließend soll die Verwaltung anhand des vereinbarten Untersuchungsverfahrens die Evaluierung vornehmen. Die Ergebnisse sind der Bürgerschaft bis März 2014 vorzulegen. Gleiches gilt für die Erkenntnisse aus der bereits geplante Selbstevaluation der SBZ.
Der letzte Satz wird gestrichen.
Sachverhalt:
Somit lautet der Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, entsprechend der Rahmenkonzeption für die einzelnen Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock eine Evaluierung vorzulegen.
Dazu soll mit einem geeigneten wissenschaftlichen Partner (vorzugsweise die Universität Rostock) gemeinsam mit der Verwaltung der Hansestadt Rostock eine Methode der Untersuchung festgelegt werden.
Anschließend soll die Verwaltung anhand des vereinbarten Untersuchungsverfahrens die Evaluierung vornehmen. Die Ergebnisse sind der Bürgerschaft bis März 2014 vorzulegen. Gleiches gilt für die Erkenntnisse aus der bereits geplante Selbstevaluierung der SBZ.