Beschlussvorlage - 2013/BV/4676

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:                            (siehe Anmerkung auf Seite 2)

 

1.    Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 9. Änderung des

       Flächennutzungsplans vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Öffent-

       lichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die

       Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2.    Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die 9. Änderung des

       Flächenutzungsplans (Anlage 2) in der vorliegenden Fassung.

 

3.    Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

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Beschlussvorschriften: 

§ 22 Abs. 3 Nr. 7 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse: 2012/BV/3713 (Auslegungsbeschluss)

 

Sachverhalt:

 

In der Hansestadt Rostock ist ein vermehrter Bedarf an Bauflächen für die Ansiedlung insbesondere hafenaffiner Industrie und Gewerbe zu verzeichnen. Dem wurde bereits bei der Aufstellung des wirksamen Flächennutzungsplans durch die Ausweisung Gewerblicher Bauflächen und Sondergebiete für gewerbliche Nutzungen Rechnung getragen.


Die traditionellen Standorte entlang der Warnow zwischen Warnemünde und dem Stadthafen sind auch heute überwiegend gewerblich geprägt. Hier befindet sich auch die Gewerbliche Baufläche der ehemaligen „Warnowwerft“. Im wirksamen Flächennutzungsplan wurde hier bereits Gewerbliche Baufläche G.1.1 in einer Größe von ca. 120 ha ausgewiesen.

Insbesondere die Ausstattung mit Kaianlagen lassen an diesem traditionellen Werftstandort ein verstärktes Ansiedlungsbegehren der maritim orientierten Wirtschaft erkennen, so dass die mit der Planung bislang vorbereiteten Flächenangebote nicht ausreichen. Mit der 9. Änderung  des Flächennutzungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für weitere gewerbliche oder industrielle Ansiedlungen gelegt werden.

 

Deshalb hat die Bürgerschaft am 05.09.2012 den Entwurf der 9. Änderung zur Erweiterung  der Gewerblichen Baufläche beschlossen.

 

Das Verfahren der Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt parallel zur 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 01.GE.83 "Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein" durchgeführt. Die gewerbliche Baufläche G.1.1 soll um ca. 7,5 ha erweitert werden. Diese Fläche ist derzeit als naturnahe Grünfläche und teilweise als geschützter Landschaftsbestandteil (LB) dargestellt. Das Verfahren zur Änderung der Verordnung „Feuchtgebiet am Laakkanal“ für die künftige Baufläche wurde ebenfalls parallel durchgeführt.

 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte in der Zeit vom 14.01.2013 bis zum 25.02.2013. Während der öffentlichen Auslegung der Planung sind Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit und von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebracht worden. Die abwägungsrelevanten Hinweise oder Anregungen wurden untereinander und gegeneinander abgewogen. (Anlage 1)

 

Die auf Flächennutzungsplan – Ebene mögliche Berücksichtigung der Belange ist erfolgt.

Das Abwägungsergebnis führt im Plan zu keiner Änderung gegenüber dem Entwurf. Lediglich nachrichtlich wird jetzt die Grenze der Änderung des geschützten Landschaftsbestandteils (LB) „Feuchtgebiet am Laakkanal“ entsprechend der Verordnung in den Plan übernommen. (Anlage 2)

 

Auch in der Begründung erfolgt eine entsprechende Änderung in Bezug auf das Verfahren der Änderung des LB „Feuchtgebiet am Laakkanal“. Weiterhin wird auf Seite 3 in Punkt 1 der Begründung entsprechend der Abwägung der Flächenbedarf noch einmal näher dargestellt und unter Punkt 2 erfolgt – zusätzlich zu den Aussagen im Umweltbericht - eine Aussage zum Landschaftsplan. (Anlage 3)

 

Die zum Beschluss vorliegende 9. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung sind im Verfahren mit den zuständigen Fachämtern der Verwaltung und insbesondere der Unteren Immissionsschutzbehörde sowie der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt worden.

 

Die vorliegende 9. Änderung des Flächennutzungsplanes soll beschlossen werden.

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Finanzielle Auswirkungen:  keine

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.08.2013 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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14.08.2013 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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20.08.2013 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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22.08.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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27.08.2013 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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12.11.2013 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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10.12.2013 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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17.12.2013 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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17.12.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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15.01.2014 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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29.01.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 9. Änderung des Flächennutzungs­plans vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die 9. Änderung des Flächenutzungsplans (Anlage 2) in der vorliegenden Fassung.

 

3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

(o.g. Anlagen 1 - 3 liegen in der Fassung des Nachtrages Nr. 2013/BV/4676-01 (NB) der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 3 bei)

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt