Informationsvorlage - 2013/IV/4629

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 11 Gesetz zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (KomDoppikEG M-V)

 

bereits gefasste Beschlüsse: 2012/IV/3901, 2012/IV/3998

 

 

Sachverhalt:

Der Eröffnungsbilanzstichtag ist der 01.01.2012. Für die darauf folgenden Haushaltsjahre ist die Bilanz zum Schluss des Haushaltsjahres aufzustellen (31.12.). Die Eröffnungsbilanz ist um einen Anhang zu ergänzen und von der Bürgerschaft grundsätzlich bis zum 30.11.2012 festzustellen.

 

Mit den Informationsvorlagen 2012/IV/3901 und 2012/IV/3998 übergab die Verwaltung bereits im Oktober letzten Jahres einen aktuellen Arbeitsstand zur Erarbeitung der Eröffnungsbilanz der Hansestadt Rostock zum 01.01.2012.

 

In den vergangenen Monaten wurde seitens der Verwaltung intensiv an der Erstellung der Eröffnungsbilanz weiter gearbeitet, so dass nunmehr ein aktueller Arbeitsstand zur „vorläufigen Eröffnungsbilanz“ vorgelegt werden kann, welche die Arbeiten der letzten Monate und die neuen Erkenntnisse berücksichtigt.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.06.2013 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

19.06.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben