Dringlichkeitsantrag - 2013/DA/4559

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft wird gemäß § 33 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V beauftragt gegen die Beanstandung des Oberbürgermeister gegen den Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2012/AN/4147 - Gewinne der HERO GmbH - vom 29.01.2013 Klage einzureichen. Sofern erforderlich, ist auch ein Antrag auf einstweilige Anordnung zu stellen.

 

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Beschlussvorschriften:  Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse: 2012/AN/4147

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Gewinnausschüttung wurde in die Haushaltssatzung 2013 aufgenommen.

 

Sachverhalt: siehe Anlage

 

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gez. Dr. Sybille Bachmann                                              gez. Eva-Maria Kröger

Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09                  Fraktion DIE LINKE.

 

 

 

gez. Dr. Steffen Wandschneider

Fraktion der SPD 

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Beschlüsse

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15.05.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen