Änderungsantrag - 2013/AN/4486-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird geändert:

 

Nach „berücksichtigen“ wird das Folgende eingefügt :

 

„Folgende Strukturmodelle sollen in die Untersuchung einfließen:

 

* 4-Spartentheater mit eigenen Ensembles analog des jetzigen Angebotes unter Berücksichtigung von Angeboten im Kinder- und Jugendtheater

 

* 3-Spartentheater unter Verzicht auf ein eigenes Ensemble in der Ballettsparte unter Berücksichtigung von Angeboten im Kinder- und Jugendtheater sowie im Ballettbereich

 

* 2-Spartentheater bestehend aus eigenen Ensembles in den Sparten Orchester und Schauspiel unter Berücksichtigung von Angeboten im Kinder- und Jugendtheater sowie im Musiktheater- und Ballettbereich

 

* Umstrukturierung des Orchesters inkl. der Umstufung in ein B-Orchester

 

* Ausgliederung des Orchesters in eine separate Rechtsform

 

* Varianten im betrieblichen Ablauf“

 

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Sachverhalt:

 

Der Beschlusstext lautet nach der Änderung wie folgt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum 30. September 2013 als Grundlage für einen Strukturbeschluss zur Volkstheater Rostock GmbH verschiedene Strukturmodelle und ihre jeweiligen finanziellen Auswirkungen zu erarbeiten. Diese Strukturmodelle sollen den Erhalt eines eigenständigen Theaters in Rostock, die Notwendigkeit eines Theaterneubaus und die mittelfristigen Beschlüsse zur Haushaltskonsolidierung berücksichtigen.

 

Folgende Strukturmodelle sollen in die Untersuchung einfließen:

 

* 4-Spartentheater mit eigenen Ensembles analog des jetzigen Angebotes unter Berücksichtigung von Angeboten im Kinder- und Jugendtheater

* 3-Spartentheater unter Verzicht auf ein eigenes Ensemble in der Ballettsparte unter Berücksichtigung von Angeboten im Kinder- und Jugendtheater sowie im Ballettbereich

* 2-Spartentheater bestehend aus eigenen Ensembles in den Sparten Orchester und Schauspiel unter Berücksichtigung von Angeboten im Kinder- und Jugendtheater sowie im Musiktheater- und Ballettbereich

* Umstrukturierung des Orchesters inkl. der Umstufung in ein B-Orchester

* Ausgliederung des Orchesters in eine separate Rechtsform

* Varianten im betrieblichen Ablauf

 

In die Erarbeitung ist die Geschäftsführung der Volkstheater Rostock GmbH einzubeziehen. Nach Abschluss eines Vorvertrages ist der ab der Spielzeit 2014/15 amtierende Intendant in die Erarbeitung ebenfalls einzubeziehen. Bei Notwendigkeit ist externes Fachwissen hinzuzuziehen.

 

Begründung:

 

Die Variantenprüfung soll möglichst umfangreich sein, um auf einer fundierten Grundlage eine Entscheidung über die zukünftige Struktur des Volkstheaters treffen zu können. Die Variantenprüfung soll ausdrücklich kein Vorentscheid für eine künftige Entscheidung sein.

 

 

 

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Simone Briese-Finke

Fraktionsvorsitzende

 

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Beschlüsse

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15.05.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen