Beschlussvorlage - 2013/BV/4547
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Ausgaben im Finanzhaushalt 2012 für das Vorhaben
Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein in Höhe von 102.533,51 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.05.2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Beteiligt:
- Amt für Management und Controlling; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.06.2013
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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25.06.2013
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt 2012 in Höhe von 102.533,51 EUR für o.g. Vorhaben wird für folgende Konten erteilt:
Maßnahme Nr. 6654802201200309 Produkt: 54802 Maritime Wirtschaft und Hafenbau BgA
Konto:78532001 Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturver-mögen zweckgebunden-
Die Deckung erfolgt aus der
Maßnahme Nr. 6654101201201508 Lichtenhäger Brink Produkt: 54101 Gemeindestraßen
Konto: 78532001 Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturver-mögen -zweckgebunden-.
Beschlussvorschriften:
§ 6 (3) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen
unabweisbar:
Aufgrund der Zusicherung vom Landesförderinstitut M-V gemäß § 38 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz vom 12.07.2012 sowie die vorliegenden Freigaben der Verpflichtungsermächtigung wurden die Aufträge für die planungsseitigen Vorbereitungen dieser Maßnahme in 2011/2012 ausgelöst.
Die EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen basierte noch auf dem rechtskräftigen B-Plan, der eine Führung der Erschließungsstraße östlich der Deponie vorsah.
Parallel zu dieser Ausschreibung wurde die 2. Änderung des B-Planes beauftragt, die u. a. eine veränderte Straßenführung südlich um die Deponie herum beinhaltet.
Der Satzungsbeschluss ist für den 04.09.2013 durch die Bürgerschaft vorgesehen. Mit dieser Änderung haben sich die anrechenbaren Baukosten als Grundlage für die Honorarberechnung aber erhöht, so dass ein Nachtrag zum Ingenieurvertrag erforderlich
wurde.
unvorhersehbar:
Aufgrund der geänderten Aufgabenstellungen musste die Finanzierungsübersicht überarbeitet und beim Landesförderinstitut M-V eingereicht und überprüft werden. Dadurch kam es zu zeitlichen Verzögerungen, so dass in 2012 keine Fördermittel ausgereicht werden konnten. Mit Schreiben vom 26.02.2013 vom Ministerium für Inneres und Sport M-V wurde die Gesamtfinanzierung als sichergestellt eingeschätzt , so dass nunmehr der Zuwendungs-bescheid zeitnah ausgereicht werden kann.
Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen
Teilhaushalt: 66
Produkt: 54802
Finanzielle Auswirkungen:
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Tief- und Hafenbauamt |
Produkt | 54802 | Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein |
|
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Produktkonto:
54802 | 78532001 | Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen zweckgebunden- |
Investitionsnummer | 6654802201200309 | Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein |
2. Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen bzw. -auszahlung
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Tief- und Hafenbauamt |
Produkt | 54101 | Gemeindestraßen |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt |
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Finanzhaushalt | 54101 78532001 |
|
Investitionstätigkeit:
Investitionsmaßnahme | 6654101201201508 | Lichtenhäger Brink |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
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| 450.000,00 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte
| ./. |
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bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz
Aufträge | ./. |
| 0,00 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = |
| 450.000,00 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
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| 102.533,51 |
Begründung der Minderaufwendungen bzw. auszahlungen:
Der Lichtenhäger Brink ist ein geplantes Projekt aus dem Städtebauförderungsprogramm des Landes M-V . Da im Jahr 2012 keine Fördermittel vom Land bereitgestellt wurden, konnte es infolgedessen nicht zur Ausschreibung und Ausführung der Maßnahme kommen.
Gemäß Verfügung des OB in den Dienstberatungen vom 28.01.2013 und 04.02.2013 wurde festgestellt, dass auch im Jahr 2013 keine Städtebauförderungsmittel bereitgestellt werden und daher die Realisierung der Gesamtmaßnahme nicht möglich ist. Die finanziellen Mittel werden neu eingestellt.
Roland Methling