Änderungsantrag - 2012/BV/4027-79 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

TH 50 Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe (Leistungsbereiche §§ 11-16 SGB VIII) übergreifend in den Produkten 36200, 36301, 36302

 

Aufstockung der Ein- und Auszahlungen um 240.000 Euro

 

Deckungsvorschlag:

Änderungsliste 1. Nachtrag Seite 16 wird wie folgt geändert

61101 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer 402 1000

Alter Haushaltsansatz:   44.775.800 Euro 

Neuer Haushaltsansatz: 45.015.800 Euro

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Sachverhalt:

Der Mindestmehrbedarf im Bereich der freien Jugendhilfe beträgt 380.000 Euro

(Summe der aller Förderanträge 577.000 Euro) Wird diese auf das notwendigste reduzierte Summe nicht in den Haushalt eingestellt, drohen schwerwiegende qualitative und quantitative Einschnitte bei den Angeboten für Kinder, Jugendliche und deren Familien, wie z.B.

o Einrichtungen werden zeitweise oder ganz geschlossen

o Einzelne Schulstandorte können nicht mit Schulsozialarbeit versorgt werden

o Jugendbeteiligungsprozesse in Rostock stagnieren

o Auf Anliegen und Probleme der Kinder und Jugendlichen kann nicht angemessen reagiert werden

o Steigende Teilnehmerbeiträge treffen besonders Familien mit geringem Einkommen

 

gez. Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzende

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Beschlüsse

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06.03.2013 - Bürgerschaft - abgelehnt