Änderungsantrag - 2012/BV/4027-78 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE., SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09
Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 mit Haushaltsplan und Anlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 05.03.2013
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personalausschuss
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Vorberatung
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05.03.2013
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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06.03.2013
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Beschlussvorschlag:
1. WIRO
Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 mit Haushaltsplan und Anlagen wird gemäß Anlage geändert. In den Anlagen zur Haushaltssatzung werden im Produkt 52205 (WIRO) die Ansätze auf den Sachkonten 47300000 (Finanzerträge aus verbundenen Unternehmen) und 67300000 (Finanzeinzahlungen aus verbundenen Unternehmen) wie folgt geändert:
- Angaben in EUR -
Produkt: 52205 WIRO Wohnungsgesellschaft mbH
Konto: 47300000 Finanzerträge aus verbundenen Unternehmen
| 2012 | 2013 | 2014 | 2015 |
Bisher | 15.000.000 | 21.250.000 | 14.000.000 | 14.000.000 |
Neu | 15.000.000 | 15.000.000 | 14.000.000 | 14.000.000 |
Die Änderungen sind auf den Finanzhaushalt zu übertragen.
2. Stellenplan
Im Teil I des Stellenplanes 2013 wird
die Stelle des Mobilitätskoordinators OKZ 02 00 000 025 im Bereich des Vorzimmer/Senatorinnen/Senatoren durch Verlagerung
der Stelle OKZ 10 14 000 004 SB Fuhrparkmanagement gedeckt.
Im Teil I des Stellenplanes 2013 werden dem Amt für Jugend und Soziales nachfolgende zwei Stellen durch Stellenverlagerung zugeführt:
- Jugendhilfeplaner/in OKZ 50 02 000 017 durch Stellenverlagerung
der Stelle OKZ 11 01 000 007 und
- Sozialplaner/in OKZ 50 02 000 018 aus OKZ 03 00 000 009
Aus dem Stellenpool sind dem Stadtamt im Teil I des Stellenplanes 2013 zum SG Verkehrsüberwachung 2 Stellen OKZ 32 14 000 030 kw 02/2014 und OKZ 32 14 010 009 kw 01/15 a 0,75 VbE zuzuführen und zu entfristen.
Im Teil I des Stellenplanes 2013 wird die Stelle Referent/in OB OKZ 02 000 0024 von einer Beamtenstelle (BBO A14) in eine Angestelltenstelle (TVöD E14) geändert.
Sachverhalt:
zu 1.
Der Haushaltsansatz 2013 wurde mit 21,25 Mill. Euro geplant. Dieser Ansatz liegt mit 6,25 Mill. Euro über dem Ansatz des Jahres 2012 und dem vor Veranschlagung der Mehrabführungen von 2013 geplanten Betrag in Höhe von 15,0 Mill. Euro. Wie z.B. dem Vorbericht zum Haushaltsplan unter Punkt 3.1.7. zu entnehmen ist, besteht der Erhöhungsbetrag aus dem Verkauf von Wohnungen des Umlaufvermögens, welches nicht gewollt ist. Der Restbetrag von 15,0 Mill. Euro entspricht auch dem im Finanzplan des Wirtschaftsplanes der WIRO geplanten Betrag für Auszahlungen an die Gemeinde im Jahr 2013.
zu 2. Teil I des Stellenplanes 2013 wird die Stelle des Mobilitätskoordinators OKZ 02 00 000 025 im Bereich des Vorzimmer/Senatorinnen/Senatoren durch Verlagerung der Stelle OKZ 10 14 000 004 SB Fuhrparkmanagement gedeckt
Die Bürgerschaft hat sich mit ihrem Beschluss Nr. 0474/06-A zu einem Radverkehrsförderprogramm bekannt. Seit dem hat der Radverkehr einen erheblichen Aufschwung erfahren. Die Stadt hat vor allem in die Öffentlichkeitsarbeit und das Marketing investiert, Service und Infrastrukturen verbessert und dabei nicht im großen Umfang in den Radwegebau investiert. Die / der Mobilitätskoordinator/in soll die Aktivitäten zur Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes, Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV bündeln, koordinieren und nach außen besser darstellen.
Im Teil I des Stellenplanes 2013 wird im Amt für Jugend und Soziales die Stellen Jugendhilfeplaner/in OKZ 50 02 000 017 durch Stellenverlagerung der Stelle OKZ 11 01 000 007 gedeckt
Planung und Qualitätsmanagement sind in der Jugend- und Sozialhilfe untrennbar miteinander verbunden. Das heißt, jeder Planungsprozess dient der Qualitätsentwicklung in der Jugend- und Sozialhilfe.
Andererseits führt eine Veränderung der Qualität von Jugend- und Sozialhilfeangeboten zu neuen Planungsprozessen.
Beide sind gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben. Sie vollziehen sich in vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Schritten
1. Bestandserhebung
2. Bedarfsermittlung
3. Maßnahmeplanung.
Im Teil I des Stellenplanes 2013 werden die drei verlagerten Stellen Politesse/Verkehrsüberwacher aus dem Stadtamt, SG Verkehrsüberwachung für den Kommunalen Ordnungsdienst im Amt für Umweltschutz ausgewiesen
Aus dem Stellenpool sind dem Stadtamt im Teil I des Stellenplanes 2013 zum SG Verkehrsüberwachung 2 Stellen OKZ 32 14 000 030 kw 02/2014 und OKZ 32 14 010 009 kw 01/15 a 0,75 VbE zuzuführen und zu entfristen.
Unter Berücksichtigung der gestiegenen Vorgangszahlen kann die kommunale Überwachung des ruhenden Verkehrs bedingt durch eine hohe Personalreduzierung in diesem Arbeitsbereich und damit verbundene Einnahmeverluste in der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit nicht mehr das gesamte Überwachungsgebiet abdecken. Die Arbeitsfähigkeit ist stark beeinträchtigt, sofern die Mindestausstattung an Personal nicht gegeben ist.
Die Stelle OKZ 02 00000024 (Referent/in) unterstützt die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister in Form der inhaltlichen Beratung, Vorbereitung und Umsetzung seiner Vorhaben. Eine hoheitliche Aufgabenwahrnehmung wird nicht gesehen.
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