Beschlussvorlage - 2013/BV/4316
Grunddaten
- Betreff:
-
Freigabe von gesperrten Haushaltsansätzen im Ergebnishaushalt 2012 in Höhe von 1.540.100 EUR und überplanmäßige Bewilligung im Ergebnishaushalt 2012 für den Deckungskreis 5501 - TH 50 - Amt für Jugend und Soziales - in Höhe von 1.033.500 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 14.02.2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Beteiligt:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl; Amt für Management und Controlling
- Fed. Senator/in:
- S 2, Georg Scholze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.02.2013
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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06.03.2013
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Beschlussvorschlag:
1. Die Sperre des Haushaltsansatzes im Ergebnishaushalt wird im Produktsachkonto 31201.55210011 Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II in Höhe von 506.600 EUR aufgehoben.
2. Die gesperrten Mehrerträge im TH 50 in den Produktkonten 36101. 41442079 und 36101.41442080 werden in Höhe von 1.033.500 EUR in Anspruch genommen.
3. Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Aufwendungen im Deckungskreis 5501
- TH 50 - Amt für Jugend und Soziales in Höhe von 1.033.500 EUR wird erteilt.
Beschlussvorschriften: | §§ 50, 51 KV M-V |
bereits gefasste Beschlüsse: | Nr. 2012/BV/3913 - haushaltswirtschaftliche Sperre |
Sachverhalt:
Begründung für die Freigabe der gesperrten Mittel:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat am 10.10.2012 in Umsetzung des Haushaltserlasses der Rechtsaufsichtsbehörde vom 27.07.2012 gemäß § 51 KV M-V mit Beschluss Nr. 2012/BV/3913 eine haushaltswirtschaftliche Sperre für das Jahr 2012 verfügt.
Darin enthalten sind Aufwendungen von 506.600,00 EUR im Produktsachkonto 31201.55210011 Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II.
Über die Inanspruchnahme gesperrter Erträge oder die Aufhebung der Sperre entscheidet der Oberbürgermeister im Einvernehmen mit der Bürgerschaft.
Für den Deckungskreis 5501 TH 50 Amt für Jugend und Soziales wurde die Prognose bis zum 28.02.2013 eingeschätzt. Im Ergebnis der kontengenauen Betrachtung ist festzustellen, dass im Ergebnishaushalt 2012 ein Mehrbedarf bei den Aufwendungen in Höhe von 1.540.100,00 EUR besteht.
Mit Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre sind die Mittel von 506.600,00 EUR im Deckungskreis 5501 wieder verfügbar und der weitere Mehrbedarf an Aufwendungen in Höhe von 1.033.500,00 EUR kann durch Mehrerträge gedeckt werden.
Begründung für die Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen:
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 50 | Amt für Jugend und Soziales |
Produkt | 36101 | Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a, 23 SGB VIII) |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 54190070 | Zuschüsse zur Entlastung von Elternbeiträgen für die Förderung unter dreijähriger Kinder |
1.1. Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 50 | Amt für Jugend und Soziales |
Produkt | 36101 | Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a, 23 SGB VIII) |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 54190080 | Zuschüsse zur Entlastung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern im letzten Jahr vor deren voraussichtlichen Eintritt in die Schule |
1.2.Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen
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| EH in EUR | FH in EUR | |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
| 0 | 0 | |
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen | + | 0 | 0 | |
unechte Deckungsfähigkeit |
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echte Deckungsfähigkeit |
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neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt | + | 190.300 | 0 | |
davon: - Haushaltsüberschreitung netto |
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- Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
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Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen | = | 190.300 | 0 |
unabweisbar:
Am 03.07.2012 wurde kurzfristig durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Entlastung der Eltern von Beiträgen für die Förderung der unter dreijährigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (U3) und für die Förderung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege im letzten Jahr vor deren voraussichtlichen Eintritt in die Schule (U7) erlassen. Die Zuwendung wird gewährt für die Leistung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe mit befreiender Wirkung auf die Zahlungsverpflichtung der Eltern aus dem Betreuungsvertrag. Somit ist die Zuwendung zweckgebunden und dient der Absenkung der Elternbeiträge, um die Eltern anteilig von den Elternbeiträgen zu entlasten. Die Entlastung wird durch das Amt für Jugend und Soziales monatlich (erstmals zum 16.08.2012) kindbezogen über das Fachverfahren Kinder- und Einrichtungsverwaltung an die Träger der Kindertageseinrichtungen und an die Tagespflegepersonen ausgezahlt.
unvorhersehbar:
Gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Entlastung der Eltern von Beiträgen für die Förderung ihrer unter dreijährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege werden die Elternbeiträge je Kind ab 01.08.2012 wie folgt gefördert
Kinderkrippe ganztags 100,00 EUR
Kinderkrippe teilzeit 60,00 EUR
Kinderkrippe halbtags 40,00 EUR
Tagespflege ganztags 40,00 EUR
Tagespflege teilzeit 24,00 EUR
Tagespflege halbtags 16,00 EUR.
Weiterhin werden entsprechend der Richtlinie Kinder in Kindertageseinrichtungen bzw. in Kindertagespflege im letzten Jahr vor dem voraussichtlichen Schuleintritt ab 01.09.2012 wie folgt gefördert:
Kindergarten ganztags 80,00 EUR
Kindergarten teilzeit 48,00 EUR
Kindergarten halbtags 32,00 EUR
Tagespflege ganztags 80,00 EUR
Tagespflege teilzeit 48,00 EUR
Tagespflege halbtags 32,00 EUR.
Zum Zeitpunkt der Planung für das Haushaltsjahr 2012 war die Leistung nicht bekannt. In der Durchführung und Umsetzung der Richtlinie wurden entsprechende Produktsachkonten eröffnet und bebucht. Die tatsächlichen Aufwendungen betragen in der Summe 1.222.356,70 EUR. Es wird eine Bewilligung in Höhe von 1.033.500,00 EUR beantragt. Die Differenz von 188.856,70 EUR kann im Deckungskreis ausgeglichen werden.
2.1. Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und -einzahlungen
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 50 | Amt für Jugend und Soziales |
Produkt | 36101 | Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a, 23 SGB VIII) |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 41442079 | Zuweisungen vom Land Entlastung von Elternbeiträgen für die Förderung unter dreijähriger Kinder |
|
| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz |
| 0 | 0 |
bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen | ./. | 827.410,60 | 0 |
Mehrerträge, -einzahlungen | = | 827.410,60 | 0 |
davon bisher bereitgestellt durch: - Zweckbindung (unechte Deckung) |
./. | 0 | 0 |
- über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen | ./. | 0 | 0 |
zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen | = | 827.410,60 | 0 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| 827.400,00 | 0 |
2.2. Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und -einzahlungen
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 50 | Amt für Jugend und Soziales |
Produkt | 36101 | Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a, 23 SGB VIII) |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 41442080 | Zuweisungen vom Land Entlastung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern im letzten Jahr vor deren voraussichtlichen Eintritt in die Schule |
|
| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz |
| 0 | 0 |
bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen | ./. | 291.335,08 | 0 |
Mehrerträge, -einzahlungen | = | 291.335,08 | 0 |
davon bisher bereitgestellt durch: - Zweckbindung (unechte Deckung) |
./. | 0 | 0 |
- über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen | ./. | 0 | 0 |
zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen | = | 291.335,08 | 0 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| 206.100,00 | 0 |
Begründung der Mehrerträge und einzahlungen
Mit Zuwendungsbescheid vom 16.08.2012 wurde für die U3 Entlastung in Tageseinrichtungen und Tagespflege ein Festbetrag für den Zeitraum vom 01.08.2012 31.12.2012 in Höhe von 889.584,45 EUR bewilligt.
Maßgebend sind hier die im Mittelabruf gemeldeten Kinder. Da es sich hier um einen Durchschnittswert handelt, wird im Nachgang zum 30.06.2013 per Verwendungsnachweis spitz abgerechnet. Insgesamt wurden für 2276 Kinder die Elternentlastung U3 (Kita) beantragt.
Mit Zuwendungsbescheid vom 22.08.2012 wurde für die U7 Entlastung in Tageseinrichtungen und Tagespflege ein Festbetrag für den Zeitraum vom 01.09.2012 bis 31.12.2012 in Höhe von 292.615.08 EUR bewilligt. Da es sich auch hier um einen Durchschnittswert handelt, wird im Nachgang zum 30.06.2013 per Verwendungsnachweis spitz abgerechnet. Insgesamt wurden für 1422 Kinder die Elternentlastung U7 (Kita) beantragt.
Die Zahlen im Mittelabruf stellen einen Durchschnittswert dar. Es ist teilweise unabsehbar wie viele Kinder zukünftig in Kindertagesstätten oder bei Tagespflegepersonen mit welchem Betreuungsumfang betreut werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50 Amt für Jugend und Soziales
- Reduzierung der Haushaltssperre um 1.540.100,00 EUR im Ergebnishaushalt im
Produkt: 31201 Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22, 27 SGB II)
Produkt: 36101 Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a, 23 SGB VIII)
Veränderung der verfügten Haushaltssperre:
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| Haushaltssperre vom 10.10.2012 | Änderungen um | Haushaltssperre neu | |||
TH | Produktkonto
| Ertrag
| Aufwand
| Ertrag
| Aufwand
| Ertrag
| Aufwand
|
50 | 31201.55210011 |
| -506.600 |
| 506.600 |
| 0 |
50 | (36101.41442079 36101.41442080) | -1.033.500 |
|
1.033.500 |
|
0 |
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- Auswirkungen im Ergebnishaushalt durch überplanmäßige Aufwendungen im
Deckungskreis 5501, gedeckt durch Mehrerträge im
Produkt: 36101 Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a, 23 SGB VIII)
HHJ | Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt | Finanzhaushalt
| ||
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| Erträge | Aufwendungen | Einzahlungen | Auszahlungen
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2012 | 54190070 | Zuschüsse zur Entlastung von Elternbeiträgen für die Förderung unter dreijähriger Kinder | 0 | 843.200 | 0 | 0 |
2012
| 54190080 | Zuschüsse zur Entlastung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern im letzten Jahr vor deren voraussichtlichen Eintritt in die Schule | 0 | 190.300 | 0 | 0 |
2012 | 41442079 | Zuweisungen vom Land Entlastung von Elternbeiträgen für die Förderung unter dreijähriger Kinder | 827.400 | 0 | 0 | 0 |
2012 | 41442080 | Zuweisungen vom Land Entlastung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern im letzten Jahr vor deren voraussichtlichen Eintritt in die Schule | 206.100 | 0 | 0 |
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gesamt: |
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| 1.033.500 | 1.033.500 | 0 | 0 |
Die Planung im Ergebnis- und Finanzhaushalt 2013 sowie im Finanzplanzeitraum 2014 bis 2016 erfolgte entsprechend des aus gegenwärtiger Sicht bestehenden Bedarfes.
Roland Methling