Beschlussvorlage - 2013/BV/4316

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

1. Die Sperre des Haushaltsansatzes im Ergebnishaushalt wird im Produktsachkonto 31201.55210011 – Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II in Höhe von 506.600 EUR aufgehoben.

 

2. Die gesperrten Mehrerträge im TH 50 in den Produktkonten 36101. 41442079 und 36101.41442080 werden in Höhe von 1.033.500 EUR in Anspruch genommen.

 

3. Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Aufwendungen im Deckungskreis 5501
- TH 50 - Amt für Jugend und Soziales in Höhe von 1.033.500 EUR wird erteilt.

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 50, 51 KV M-V

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2012/BV/3913 - haushaltswirtschaftliche Sperre
vom 10.10.2012

 

 

Sachverhalt:


Begründung für die Freigabe der gesperrten Mittel:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat am 10.10.2012 in Umsetzung des Haushalts­erlasses der Rechtsaufsichtsbehörde vom 27.07.2012 gemäß § 51 KV M-V mit Beschluss Nr.  2012/BV/3913 eine haushaltswirtschaftliche Sperre für das Jahr 2012 verfügt.


Darin enthalten sind Aufwendungen von 506.600,00 EUR im Produktsachkonto 31201.55210011 – Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II.
Über die Inanspruchnahme gesperrter Erträge oder die Aufhebung der Sperre entscheidet der Oberbürgermeister im Einvernehmen mit der Bürgerschaft.

 

Für den Deckungskreis 5501 – TH 50 – Amt für Jugend und Soziales wurde die Prognose bis zum 28.02.2013 eingeschätzt. Im Ergebnis der kontengenauen Betrachtung ist festzustellen, dass im Ergebnishaushalt 2012 ein Mehrbedarf bei den Aufwendungen in Höhe von 1.540.100,00 EUR besteht.

 

Mit Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre sind die Mittel von 506.600,00 EUR im Deckungskreis 5501 wieder verfügbar und der weitere Mehrbedarf an Aufwendungen in Höhe von 1.033.500,00 EUR kann durch Mehrerträge gedeckt werden.

 

 

Begründung für die Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

     50

Amt für Jugend und Soziales

Produkt

     36101

Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a, 23 SGB VIII)

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

54190070

Zuschüsse zur Entlastung von Elternbeiträgen für die Förderung unter dreijähriger Kinder

 

 

1.1. Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

0

0

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0

0

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

843.200

0

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto

 

 

 

 

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

 

 

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

=

843.200

0

 

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

50

Amt für Jugend und Soziales

Produkt

36101

Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a, 23 SGB VIII)

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

54190080

Zuschüsse zur Entlastung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern im letzten Jahr vor deren voraussichtlichen Eintritt in die Schule

 


1.2.Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

0

0

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0

0

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

190.300

0

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto

 

 

 

 

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

 

 

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

=

190.300

0

 

 

unabweisbar:

Am 03.07.2012 wurde kurzfristig durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Entlastung der Eltern von Beiträgen für die Förderung der unter dreijährigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (U3) und für die Förderung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege im letzten Jahr vor deren voraussichtlichen Eintritt in die Schule (U7) erlassen. Die Zuwendung wird gewährt für die Leistung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe mit befreiender Wirkung auf die Zahlungsverpflichtung der Eltern aus dem Betreuungsvertrag. Somit ist die Zuwendung zweckgebunden und dient der Absenkung der Elternbeiträge, um die Eltern anteilig von den Elternbeiträgen zu entlasten. Die Entlastung wird durch das Amt für Jugend und Soziales monatlich (erstmals zum 16.08.2012) kindbezogen über das Fachverfahren „Kinder- und Einrichtungsverwaltung“ an die Träger der Kindertageseinrichtungen und an die Tagespflegepersonen ausgezahlt.

 

 

unvorhersehbar:

Gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Entlastung der Eltern von Beiträgen für die Förderung ihrer unter dreijährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege werden die Elternbeiträge je Kind ab 01.08.2012 wie folgt gefördert

 

Kinderkrippe               ganztags              100,00 EUR

Kinderkrippe              teilzeit                              60,00 EUR

Kinderkrippe              halbtags                40,00 EUR

 

Tagespflege               ganztags              40,00 EUR

Tagespflege    teilzeit                            24,00 EUR

Tagespflege    halbtags              16,00 EUR.

 

Weiterhin werden entsprechend der Richtlinie Kinder in Kindertageseinrichtungen bzw. in Kindertagespflege im letzten Jahr vor dem voraussichtlichen Schuleintritt ab 01.09.2012 wie folgt gefördert:

 

Kindergarten               ganztags                80,00 EUR

Kindergarten              teilzeit                              48,00 EUR

Kindergarten               halbtags                32,00 EUR

 

Tagespflege               ganztags              80,00 EUR

Tagespflege    teilzeit                            48,00 EUR

Tagespflege    halbtags              32,00 EUR.

 

Zum Zeitpunkt der Planung für das Haushaltsjahr 2012 war die Leistung nicht bekannt. In der Durchführung und Umsetzung der Richtlinie wurden entsprechende Produktsachkonten eröffnet und bebucht. Die tatsächlichen Aufwendungen betragen in der Summe 1.222.356,70 EUR. Es wird eine Bewilligung in Höhe von 1.033.500,00 EUR beantragt. Die Differenz von 188.856,70 EUR kann im Deckungskreis ausgeglichen werden.

 

 

2.1. Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und -einzahlungen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

50

Amt für Jugend und Soziales

Produkt

36101

Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a, 23 SGB VIII)

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

41442079

Zuweisungen vom Land – Entlastung von Elternbeiträgen für die Förderung unter dreijähriger Kinder

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

0

0

bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen

./.

827.410,60

0

Mehrerträge, -einzahlungen

=

827.410,60

0

davon bisher bereitgestellt durch:

-      Zweckbindung (unechte Deckung)

 

./.

0

0

-      über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen

./.

0

0

zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen

=

827.410,60

0

als Deckungsquelle eingesetzt

 

827.400,00

0

 

 

2.2. Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und -einzahlungen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

50

Amt für Jugend und Soziales

Produkt

36101

Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a, 23 SGB VIII)

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

41442080

Zuweisungen vom Land – Entlastung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern im letzten Jahr vor deren voraussichtlichen Eintritt in die Schule

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

0

0

bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen

./.

291.335,08

0

Mehrerträge, -einzahlungen

=

291.335,08

0

davon bisher bereitgestellt durch:

-      Zweckbindung (unechte Deckung)

 

./.

0

0

-      über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen

./.

0

0

zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen

=

291.335,08

0

als Deckungsquelle eingesetzt

 

206.100,00

0

 

Begründung der Mehrerträge und –einzahlungen

Mit Zuwendungsbescheid vom 16.08.2012 wurde für die U3 Entlastung in Tageseinrichtungen und Tagespflege ein Festbetrag für den Zeitraum vom 01.08.2012 – 31.12.2012 in Höhe von 889.584,45 EUR bewilligt.

Maßgebend sind hier die im Mittelabruf gemeldeten Kinder. Da es sich hier um einen Durchschnittswert handelt, wird im Nachgang zum 30.06.2013 per Verwendungsnachweis spitz abgerechnet. Insgesamt wurden für 2276 Kinder die Elternentlastung U3 (Kita) beantragt.

 

Mit Zuwendungsbescheid vom 22.08.2012 wurde für die U7 Entlastung in Tageseinrichtungen und Tagespflege ein Festbetrag für den Zeitraum vom 01.09.2012 bis 31.12.2012 in Höhe von 292.615.08 EUR bewilligt. Da es sich auch hier um einen Durchschnittswert handelt, wird im Nachgang zum 30.06.2013 per Verwendungsnachweis spitz abgerechnet. Insgesamt wurden für 1422 Kinder die Elternentlastung U7 (Kita) beantragt.

 

Die Zahlen im Mittelabruf stellen einen Durchschnittswert dar. Es ist teilweise unabsehbar wie viele Kinder zukünftig in Kindertagesstätten oder bei Tagespflegepersonen mit welchem Betreuungsumfang betreut werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 50                                                                            Amt für Jugend und Soziales

 

- Reduzierung der Haushaltssperre um 1.540.100,00 EUR im Ergebnishaushalt im

Produkt: 31201  Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22, 27 SGB II)

Produkt: 36101  Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a, 23 SGB VIII)

 

Veränderung der verfügten Haushaltssperre:

 

 

 

Haushaltssperre vom 10.10.2012

Änderungen um

Haushaltssperre neu

TH

Produktkonto

 

Ertrag

 

Aufwand

 

Ertrag

 

Aufwand

 

Ertrag

 

Aufwand

 

50

31201.55210011

 

-506.600

 

506.600

 

0

50

(36101.41442079

36101.41442080)

-1.033.500

 

 

1.033.500

 

 

0

 

 

 

 

- Auswirkungen im Ergebnishaushalt durch überplanmäßige Aufwendungen im

  Deckungskreis 5501, gedeckt durch Mehrerträge im

 

Produkt: 36101  Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a, 23 SGB VIII)

 

HHJ

Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

 

2012

54190070

Zuschüsse zur Entlastung von Elternbeiträgen für die Förderung unter dreijähriger Kinder

0

843.200

0

0

2012

 

54190080

Zuschüsse zur Entlastung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern im letzten Jahr vor deren voraussichtlichen Eintritt in die Schule

0

190.300

0

0

2012

41442079

Zuweisungen vom Land – Entlastung von Elternbeiträgen für die Förderung unter dreijähriger Kinder

827.400

0

0

0

2012

41442080

Zuweisungen vom Land – Entlastung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern im letzten Jahr vor deren voraussichtlichen Eintritt in die Schule

206.100

0

0

 

gesamt:

 

 

1.033.500

1.033.500

0

0

 

 

Die Planung im Ergebnis- und Finanzhaushalt 2013 sowie im Finanzplanzeitraum 2014 bis 2016 erfolgte entsprechend des aus gegenwärtiger Sicht bestehenden Bedarfes.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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26.02.2013 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.03.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen