Stellungnahme - 2012/BV/4027-40 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 mit Haushaltsplan und Anlagen
Stellungnahme zum Änderungsantrag Nr. 2012/BV/4027-16 (ÄA)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 29.01.2013
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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30.01.2013
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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06.03.2013
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Sachverhalt:
Aus der o.g. Haushaltsstelle ist der Ersatz von Zählstellen an den Lichtsignalanlagen (LSA) 329 Am Vögenteich/A.-Bebelstraße und LSA 303 Goetheplatz/Südring vorgesehen. Beide Kreuzungsbereiche sind strategisch bedeutsam im Hauptstraßennetz der HRO und werden in dichten Taktfrequenzen vom Straßenbahn- und Busverkehr bedient.
Die vorhandenen Zählstellen an diesen wichtigen Kreuzungsbereichen im innerstädtischen Verkehrsnetz sind zzt. mit Biandi-Zählgeräten (autark) ausgerüstet. Der Gerätehersteller existiert nicht mehr. Beide Geräte sind altersbedingt kurzfristig zu ersetzen, da sie für die Verkehrslageermittlung im Hauptverkehrsnetz eine unverzichtbare Bedeutung besitzen.
Der Ersatz ist dringend erforderlich, da sich einerseits die klassifizierte Verwertung der Zähldaten verschlechtert hat und andererseits an beiden Geräten die Daten manuell abgerufen werden müssen.
Durch die Modernisierung und den Anschluss der Zählstellen an das Datennetz der
Hansestadt Rostock können die Zähldaten zukünftig wieder automatisch abgerufen werden. Die Kosten für den manuellen Datenabruf entfallen zukünftig.
Bei nicht kontinuierlicher Weiterführung der Zählungen droht ein unwiederbringlicher Datenverlust.
Durch das Zählstellennetz werden in Ergänzung zu den BLIDS Sensoren ( Bluetooth Technik ) echtzeitnah Veränderungen der Verkehrslage im Verkehrsnetz erkannt.
Im Rahmen des Maßnahmepaketes zur Luftreinhalteplanung ( Gewährleistung der Luftqualität innerhalb der von der EU vorgegebenen Grenzwerte ) bilden die erhobenen
Daten die grundlegende Voraussetzung zur Umsetzung entsprechender Verkehrsteuer-
strategien über die Verkehrsrechner und Lichtsignalanlagen.
Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit wird ebenfalls durch den uneingeschränkten und
regelkonformen Betrieb der LSA sichergestellt.
Aus den oben genannten Gründen besteht die dringende Notwendigkeit für den Ersatz der vorhandenen Zählschleifen. Die Maßnahme ist unaufschiebbar.
Holger Matthäus