Beschlussvorlage - 2013/BV/4288

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft verlängert den Termin zur Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft

Nr.2012/DA/4163 - Verkehrskonzept zur Seehafenerschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln bis Juni 2013.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

- 2012/DA/4163 vom 05.12.2012

 

Sachverhalt:

 

Mit dem vorliegenden Beschluss vom 05.12.2012 wird die Verwaltung beauftragt, bis zum 28.02.2013 zusammen mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern ein Konzept vorzulegen, wie der Seehafen Rostock, insbesondere die überregionale Verbindung vom Hauptbahnhof zum internationalen Fährterminal, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zukünftig bedient werden soll.

 

Im März 2012 hat der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Herr Schlotmann die „Zukunft der Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern“ aufgezeigt und erstmals die Einstellung der S-Bahn-Verbindung in den Seehafen angekündigt. Dabei wurde auf vorhandene Busverbindungen verwiesen, wovon die Linie 40 im Rahmen des EU-Projektes Interface initiiert wurde. Nachdem sich trotz geführten Schriftverkehrs abzeichnete, dass sich das Land aus der Verantwortung zurückzieht, wurde durch die Stadtverwaltung eine Arbeitsgruppe gegründet, mit dem Ziel der „Optimierung der ÖPNV-Anbindung Rostock-Seehafen. Diese Arbeitsgruppe wird unterstützt durch einen externen Gutachter, welcher mit der Erstellung eines Konzeptes beauftragt wurde. Hierfür sind u.a. Verkehrsströme auszuwerten, Fahrgastzahlen zu betrachten und die Auswirkungen auf Fahrplanumläufe und die Aufwendungen darzustellen.

Zwischenzeitlich mit dem Land M-V (Aufgabenträger für den SPNV) geführte Gespräche zur Finanzierung der Verkehre haben ergeben, dass das Land seine Unterstützung bei der Finanzierung der Verkehrsleistungen in Aussicht stellt. Die entsprechenden Förderanträge sind durch die Hansestadt Rostock vorzubereiten, ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn wurde bei der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern gestellt.

 

Die Erarbeitung der Varianten durch den Gutachter, die Abstimmung innerhalb der Arbeitsgruppe und die Einbindung der betroffenen Ortsbeiräte, machen eine Terminverschiebung zur Umsetzung des Beschlusses Nr. 2012/DA/4163 auf den Juni 2013 erforderlich.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Beschlüsse

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06.03.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen