Nachtrag Beschlussvorlage - 2012/BV/4027-04 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1.      Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2013 wird gemäß Anlage 1 beschlossen. Der Haushaltsplan wird entsprechend den Anlagen 2 – 8 fortgeschrieben. 

2.      Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Kommunale Objektbewirtschaftung und Entwicklung der Hansestadt Rostock“, „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ und „Klinikum Südstadt Rostock“ werden gemäß dem 1. Nachtrag zur Vorlage 2012/BV/4027 (Anlage 9 – Wirtschaftspläne) festgestellt.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (3) und § 45 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

 

Sachverhalt:

Der 2. Nachtrag umfasst nur die Änderungen des Beschlusses der Bürgerschaft vom 15.01.2013, der zur Abwendung der Insolvenz des Volkstheaters Rostock notwendig geworden ist sowie die notwendigen Anpassungen zum Ausgleich des Haushaltsplanes.

Entsprechend der Anlage 2 (Änderungslisten Ergebnis- und Finanzhaushalt und Investitionstätigkeit) ergibt sich nachfolgende Fortschreibung der Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013:

 

 


§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

1.1 Im Ergebnishaushalt

- in EUR -

 

1. Nachtrag 2013

um Änderungen aus Anlage 2

auf

2. Nachtrag 2013

a)  der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

523.572.500

+ 220.800

523.793.300

 

 

 

 

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

523.572.500

+ 1.069.100

524.641.600

 

 

 

 

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen

0

0

0

     die Einstellung in Rücklagen

0

0

0

     die Entnahme aus Rücklagen

0

848.300

848.300

Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

0

0

0

 


1.2              Finanzhaushalt

- in EUR -

 

von 1. Nachtrag 2013

 

um

Änderungen aus Anlage 2

auf

2. Nachtrag 2013

 

a)  die ordentlichen Einzahlungen

498.149.600

+ 931.400

499.081.000

die ordentlichen Auszahlungen

490.784.600

+ 931.400

491.716.000

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

7.365.000

0

7.365.000

 

 

 

 

b)  die außerordentlichen Einzahlungen

0

 

0

die außerordentlichen Auszahlungen

0

 

0

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

64.889.200

+ 130.000

65.019.200

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

15.770.000

0

15.770.000

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen

- in EUR -

 

vom 1. NT

 

um

auf 2. NT

(Kreditermächtigung) wird festgesetzt

13.156.800

+ 130.000

13.286.800

 

§ 7 Eigenkapital

 

 

vom 1. NT

um

auf 2. NT

und zum 31.12. des Haushaltsjahres

830.000

829.170.000

830.000.000

 

Hier handelt es sich um die Korrektur eines Schreibfehlers in der Vorlage zum 1. Nachtrag zur Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 mit Haushaltsplan und Anlagen.

 

2.      Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und Sondervermögen
 

Die Feststellung der Wirtschaftpläne der Eigenbetriebe ist zu einem eigenen Beschlusspunkt geworden, damit diese unabhängig von der Haushaltssatzung durch die Rechtsaufsicht genehmigt werden können.

 

Die Haushaltssatzungen und die Haushaltspläne für das Jahr 2013 für die städtebaulichen Sondervermögen werden der Bürgerschaft gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt. Eine gleichzeitige Vorlage der Haushaltssatzungen der Sondervermögen mit der städtischen Haushaltssatzung ist nicht vorgeschrieben.

 

3.      Wirtschaftsplan der Volkstheater Rostock GmbH
 

Der Wirtschaftsplan der Volkstheater Rostock GmbH, der in der Anlage 2 (Band V) zur Vorlage 2012/BV/4027 beigefügt ist, wurde bislang nicht beschlossen. Ein geänderter Wirtschaftsplan wird der Bürgerschaft gesondert vorgelegt.

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Finanzielle Auswirkungen:

Der Ergebnishaushalt ist vor Entnahme aus den Rücklagen nicht mehr ausgeglichen und weist ein geplantes Jahresergebnis vor Entnahme aus den Rücklagen in Höhe von ./. 0,8 Mio. EUR aus. Durch die Entnahme aus  der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen kann der Haushaltsausgleich insgesamt wieder erreicht werden. Der Finanzhaushalt ist ohne Berücksichtigung des Saldos der durchlaufenden Gelder unterjährig ausgeglichen und weist einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 7,4 Mio. EUR aus, welcher die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen von 7,4 Mio. EUR abdeckt. Der Saldo der durchlaufenden Gelder in Höhe von ./. 1,2 Mio. EUR ist über Kassenkredite zu finanzieren. Die Kreditaufnahme für Investitionen erhöht sich um 0,13 Mio. EUR.

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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30.01.2013 - Bürgerschaft

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05.03.2013 - Personalausschuss

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06.03.2013 - Bürgerschaft - abgelehnt