Antrag - 2013/AN/4245

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1.      Die Hansestadt Rostock begrüßt die Fortführung des Interkulturellen Gartens in Rostock und wird das Projekt im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiterhin unterstützen.

2.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie der Interkulturelle Garten und die Schulgärten der St. Georg-Schule und der Waldorfschule in das Bebauungsplan-Gebiet Groter Pohl integriert werden kann.

3.      Das Ergebnis ist der Bürgerschaft bis zum 06.03.2013 zur Beschlussfassung vorzulegen.

4.      Bis zur Beschlussfassung über das Prüfergebnis ist der derzeitige Standort im Bereich Groter Pohl weiterhin bereit zu stellen.

 

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Sachverhalt:

 

Der provisorische Standort Groter Pohl hat sich als geeignet erwiesen.

  • Zentrale Nähe
  • Nähe zur Universität
  • Nähe zur Moschee
  • Nähe zu den Schulgärten von St. Georg-Schule und Waldorfschule

 

Daher soll geprüft werden, wie der Interkulturelle Garten und die beiden benachbarten Schulgärten St. Georg-Schule und Waldorfschule im Rahmen der laufenden Entwicklung des Bebauungsplans für dieses Gebiet in seinem bisherigen Umfeld erhalten werden können, wenn vielleicht auch nicht auf dem bisher genutzten Gelände.

Der Interkulturelle Garten muss dabei keine wertvolle Baufläche blockieren. Aus Gründen des Lärmschutzes ist ohnehin ein Streifen von ca. 35 m breiter Pufferstreifen zwischen der Bahn und dem geplanten Baugebiet vorgesehen. Daher erscheint es möglich und sollte geprüft werden, ob in diesem Pufferstreifen oder einer anderen Grünfläche in dem Gebiet der Interkulturelle Garten mit einer Größe von rund 3.000m² (z.B. 100x30m) sowie die Schulgärten mit einer Größe von zusammen ca. 7.500 m² (z.B. 25x30 m) einzuordnen sind. Inzwischen hat der Interkulturelle Garten sich auf die Übergangsflächen im Bereich Groter Pohl erfolgreich entwickelt. Es werden bereits 40 Parzellen von über 60 Aktiven bewirtschaftet, darunter gut ein Drittel Menschen mit Migrationshintergrund, zum Teil von der Uni, zum Teil aus der Satower Straße. Damit bestehen hier besonders gute Chancen, ein dauerhaft stabiles Projekt Interkultureller Garten zu entwickeln und zu erhalten, das ggf. auch die Entwicklung ähnlicher Projekte in anderen Stadtteilen anregt und unterstützt.

Aufgrund des derzeitigen Planungsstandes des B-Planes ist eine Bebauung des Geländes frühestens ab 2015 zu erwarten, so dass die bisher genutzte Fläche in jedem Fall bis Herbst 2014 bereit gestellt werden kann.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Beschlüsse

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15.01.2013 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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24.01.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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30.01.2013 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Hansestadt Rostock begrüßt die Fortführung des Interkulturellen Gartens in Rostock und wird das Projekt im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiterhin unterstützen.
 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie der Interkulturelle Garten und die Schulgärten der St. Georg-Schule und der Waldorfschule in das Bebauungsplan-Gebiet Groter Pohl integriert werden können.
 

3. Das Ergebnis ist der Bürgerschaft bis zum 06.03.2013 zur Beschlussfassung vorzulegen.
 

4. Bis zur Beschlussfassung über das Prüfergebnis ist der derzeitige Standort im Bereich Groter Pohl weiterhin bereitzustellen.

 

 

Beschluss Nr. 2013/AN/4245:

 

1. Die Hansestadt Rostock begrüßt die Fortführung des Interkulturellen Gartens in Rostock und wird das Projekt im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiterhin unterstützen.
 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie der Interkulturelle Garten und die Schulgärten der St. Georg-Schule und der Waldorfschule in das Bebauungsplan-Gebiet Groter Pohl integriert werden können.
 

3. Das Ergebnis ist der Bürgerschaft bis zum 30.06.2013 zur Beschlussfassung vorzulegen.
 

4. Bis zur Beschlussfassung über das Prüfergebnis ist der derzeitige Standort im Bereich Groter Pohl weiterhin bereitzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt