Änderungsantrag - 2012/BV/4038-01 (ÄA)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Der Gesellschaftsvertrag wird wie folgt geändert:

 

1.      In § 2 Abs. 1 wird in a) nach „…Aufbereitung,“ eingefügt:

„Verwertung“

 

2.      In § 2 Abs. 2 wird angefügt:

„g) der Betrieb von Aufbereitungs-, Verwertungs- und Entsorgungsanlagen.“

 

Reduzieren

Begründung:

 

Das neu gefasste Kreislaufwirtschaftsgesetz setzt weitere Akzente für das Erreichen der Ziele einer  umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, Schonung natürlicher Ressourcen und der Förderung einer rückstandsarmen Kreislaufwirtschaft.

Die Entsorgungswirtschaft insgesamt ist ein stark umkämpfter Wachstums- und Zukunftsmarkt, an dem sich das Unternehmen Stadtentsorgung Rostock GmbH auch weiterhin orientieren muss. Neue Technologien der Abfallverwertung werden sich am Markt durchsetzen.

Die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes um die Tätigkeit „Verwertung“ und den damit verbundenen Anlagenbetrieb stärkt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens, vertieft die Wertschöpfungskette, eröffnet weitere innovative Geschäftsfelder und  sichert Arbeitsplätze in der Hansestadt Rostock.

Zur Sicherung der Inhouse-Fähigkeit des Unternehmens Stadtentsorgung Rostock GmbH können Verwertungstätigkeiten auf das zu gründende Tochterunternehmen SR-Technik GmbH übertragen werden.

 

 

 

 

 

gez.Dr. Christel-Katja Fuchs

stellv. Fraktionsvorsitzende

 

Reduzieren

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

20.11.2012 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.12.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen