Änderungsantrag - 2012/BV/3827-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Im Beschlussvorschlag wird im ersten Anstrich nach „….gehbehindert)“ eingefügt:

 

„ oder das Merkzeichen BL (blind) und HS (hochgradig Sehbehindert)“

 

Der Wortlaut des Gegenstandes der Beschlussvorlage wird entsprechend angepasst.

 

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Begründung:

 

Seit dem Jahr 2008 haben blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen nicht mehr die Möglichkeit den Sonderfahrdienst kostenfrei bzw. vergünstigt zu nutzen. Dies bedeutet, eine erhebliche Einschränkung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine Einschrän­kung ehrenamtlich tätiger Betroffener. Aufgrund des Behinderungsbildes ist ein sicheres Erreichen von kulturellen, sportlichen und ehrenamtlichen Veranstaltungen selbst-ständig kaum möglich. Blinden und sehbehinderten Menschen fällt es schwer sich im öffentlichen Raum zu orientieren. Hinzu kommt ein hohes Angstpotential besonders in der kalten Jahres­zeit, bei schlechten Witterungsverhältnissen und bei Abendveranstaltungen. Einsamkeit und Isolation sind die Folge. Alters und gesundheitsbedingt treten zunehmend Probleme in der Orientierung und Mobilität auf.

Nach unserer Kenntnis gibt es keine Statistik zur Häufigkeit der Nutzung des Sonderfahr­dienstes für den Personenkreis mit dem Merkzeichen BL vor 2008.    

 

gez. Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

 

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Beschlüsse

Erweitern

21.11.2012 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.12.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen