Änderungsantrag - 2012/BV/3678-39 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:              - zurückgezogen am 03.12.2012!

 

Die Leitlinie VII Hansestadt und Seebad – Verpflichtung für die Baukultur, VII.4 Wohnen in der Stadt als besondere Qualität herausstellen (S. 29) wird wie folgt wie folgt geändert:

Nach dem 2. Satz wird eingefügt:

„Vorausschauend sollen für alle Haushaltsformen und Einkommensgruppen geeignete Wohnstandorte in der Stadt ausgewiesen werden. Dazu betreibt die Stadt eine aktive Grundstückspolitik.“

 

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Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

 

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Beschlüsse

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07.11.2012 - Bürgerschaft - überwiesen

Erweitern

22.11.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen