Änderungsantrag - 2012/BV/3678-29 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Leitlinie VIII Grüne Stadt am Meer, VII.3 Natur- und Lebensräume bewahren und vernetzen wird wie folgt geändert:

  1. Im 6. Absatz, 1. Satz (S. 31) wird nach „wohnungsnahe Grünanlagen“ „und Vorgärten“ eingefügt.
  2. Am Ende des 6. Absatzes wird eingefügt:

„Zur Erhaltung der das Stadtbild prägenden Vorgärten werden Vorgartensatzung erlassen.“

 

 

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Anette Niemeyer

Ortsbeiratsvorsitzende

 

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Beschlüsse

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25.10.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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07.11.2012 - Bürgerschaft - überwiesen

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05.12.2012 - Bürgerschaft - abgelehnt