Stellungnahme - 2012/AN/3921-01 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

Dem Antrag auf Änderung der Verwaltungsgebührensatzung entsprechend oben genanntem Beschlussvorschlag wird mit einer Änderung zugestimmt:

Genehmigungen für die Fällung von Bäumen in Kleingartenparzellen in nach Bundeskleingartengesetz anerkannten Kleingartenanlagen, die als gemeinnützig anerkannt sind, sind gebührenfrei zu erteilen.

Damit entfallen auch für die einzelnen Pächter der Parzellen der nach Bundeskleingartengesetz anerkannten Kleingartenanlagen, die als gemeinnützig anerkannt sind, ebenfalls die Gebühren für die Bearbeitung von Fällgenehmigungen.

Voraussetzung ist jedoch, dass es sich bei den Parzellenpächtern um Mitglieder gemeinnütziger Kleingartenvereine handelt, die hier als Antragsteller auftreten. 

Es darf keine Rechtslücke entstehen, durch die jedweder andere Pächter von sonstigen Kleingartenflächen einen Anspruch geltend machen könnte. Die finanzielle Deckung wäre damit nicht mehr gegeben. Auch wäre die Intention, gemeinnützig wirkende Vereine zu fördern, damit unterlaufen.

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

10.10.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben