Stellungnahme - 2012/BV/3665-03 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 13.09.2012 hat der Klinikausschuss die Verwaltung gebeten nachzuweisen, welche zusätzlichen haushaltskonsolidierenden Entscheidungen zu treffen sind, falls die Ausschüttung des Eigenbetriebes von 5,0 Mio. EUR um 1,5 Mio. EUR auf 3,5 Mio. EUR reduziert wird. Zu prüfen wäre auch die Notwendigkeit und die Angemessenheit der Finanzierung der geplanten Investitionen des Klinikums sowie die dafür notwendigen Eigenanteile.

 

Aufgrund der schwierigen Haushaltslage ist jede Mehreinzahlung und Minderauszahlung im Haushaltsvollzug 2012 hinsichtlich ihrer Kassenwirksamkeit zu prüfen und gleichzeitig zur angeordneten Haushaltsverbesserung einzusetzen.

 

Dies erfordert derzeit und mittelfristig auch die Erschließung möglicher Erträge/Einzahlungen. Mit den rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2012 des Ministeriums für Inneres und Sport M-V vom 27.07.2012 wurde angeordnet, dass zum einen der jahresbezogene Finanzhaushalt auszugleichen ist, indem die planmäßige Tilgung der Kredite für Investitionen in Höhe von 5,1 Mio. EUR abgedeckt wird und darüber hinaus zusätzlich ein positiver Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von mindestens 5,0 Mio. EUR zu erzielen ist.

 

Der Oberbürgermeister hat unmittelbar nach Veröffentlichung der Haushaltssatzung eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 51 KV M-V in dem Umfang verfügt, die erforderlich ist, um die Erfüllung o.a. Anordnung im Rahmen der objektiven Möglichkeiten zu sichern.

 

 

 

 

Die haushaltswirtschaftliche Sperre wurde unter Vorbehalt der Zustimmung der Bürgerschaft vom Oberbürgermeister am 01.10.2012 verfügt. Für die sichernden Haushaushaltsverbesserungen wurde eine überplanmäßige Gewinnabführung des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt Rostock in Höhe von 3,0 Mio. EUR vorgeschlagen.

 

Mit der vom Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock eingebrachten Beschlussvorlage 2012/BV/3665 wird der Bürgerschaft u.a. empfohlen, das überplanmäßige Jahresergebnis 2011 des Eigenbetriebes an den Kernhaushalt abzuführen. Das Jahresergebnis von insgesamt 6.651.249,58 EUR soll wie folgt verwendet werden:

 

·         5.000.000 EUR werden an die Hansestadt Rostock zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke weitergegeben. Die Hansestadt Rostock verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendung des Klinikum Südstadt für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen.

·         1.651.249,58 EUR werden der Gewinnrücklage zugeführt.

 

Der höhere Gewinn ist durch Rückstellungsauflösung entstanden, damit stehen dem Eigenbetrieb keine höheren finanziellen Mittel zur Verfügung und somit keine erheblichen Eigenmittel für die Investitionstätigkeit. Die Einstellung von 1,6 Mio. € in die Gewinnrücklage erhöht das Eigenkapital des Eigenbetriebes. Sie führt jedoch nicht zur Erhöhung der Liquidität des Unternehmens.

 

Grundsätzlich ist anzumerken, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit des Kernhaushaltes, insbesondere durch die zunehmende Übertragung von öffentlichen Aufgaben, als weiterhin wegfallend bewertet wird. Die Hansestadt Rostock kann und muss zur Sicherung der laufenden Zahlungsfähigkeit Kassenkredite in einer durch das Ministerium für Inneres und Sport M-V genehmigten Höhe von maximal 187,0 Mio. EUR aufnehmen. Der Haushaltsvollzug 2012 ist auf diesen Höchstbetrag auszurichten und unter ständiger Kontrolle zu halten. Darüber hinaus ist im Kernhaushalt der Stadt der Kapitaldienst in Höhe von 10,8 Mio. EUR für die aufgenommenen Kredite für die Investitionstätigkeit mit einem Schuldenstand von 136,4 Mio. EUR zu finanzieren.

 

Diese Zahlen zeigen, dass die Verschuldung des Kernhaushaltes im Verhältnis zur wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt Rostock abzuwägen ist.

 

An dieser Stelle wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Eigenbetrieb in den Jahren 1999 bis 2006 Zuschüsse zum Verlustausgleich in Höhe von 5.350.970 EUR von der Trägerin Hansestadt Rostock erhalten hat. Hierzu kommen investive Zuschüsse zur Modernisierung des Klinikums.

 

Seitens der Verwaltung wird auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse eingeschätzt, dass mit der Ausschüttung des Jahresgewinnes 2011 des Eigenbetriebes in Höhe von 5,0 Mio. EUR der Geschäftsbetrieb nicht gefährdet wird. Soweit erforderlich, sind durch die Leitung des Eigenbetriebes die Finanzierungskonzepte für die geplanten Vorhaben neu zu ordnen und an die gesamtstädtischen Bedingungen anzupassen.

 

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Beschlüsse

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10.10.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben