Beschlussvorlage - 2012/BV/3933
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung einer überplanmäßigen Bewilligung zur Restaurierung des Refektoriums im Kloster zum Heiligen Kreuz in Höhe
von 39.500 Euro im Ergebnis- und Finanzhaushalt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 29.10.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Städtische Museen
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.10.2012
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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20.11.2012
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur überplanmäßigen Bewilligung im Ergebnishaushalt in Höhe von 39.500 EUR wird für folgendes Produktkonto erteilt:
25101.54131000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sondervermögen Eigenbetriebe
Die Deckung der überplanmäßigen Bewilligung im Ergebnishaushalt erfolgt aus dem Produktkonto 25101.41442010 Zuweisungen vom Land
Die Zustimmung zur überplanmäßigen Bewilligung im Finanzhaushalt in Höhe von 39.500 EUR wird für folgendes Produktkonto erteilt:
25101.74131000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sondervermögen Eigenbetriebe
Die Deckung der überplanmäßigen Bewilligung erfolgt im Finanzhaushalt aus dem Produktkonto
25101.61442010 Zuweisungen vom Land
Beschlussvorschriften:
§ 6 Abs. 3 Hauptsatzung
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 45 | Städtische Museen |
Produkt | 25101 | Kulturhistorisches Museum |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 25101.54131000 | Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sondervermögen Eigenbetriebe |
Finanzhaushalt | 25101.74131000 | Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sondervermögen Eigenbetriebe |
1. Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen
Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/ -auszahlungen
unabweisbar:
Fördermittel des Landesamtes für Kultur- und Denkmalpflege Schwerin Zuwendungsbescheid und Änderungsbescheid 31-L-11/123-03; Zuwendungen des Landes zur Erhaltung von Denkmalen in M-V Landesprogramm Denkmalpflege 2011/2012 Restaurierung der Gewölbemalereien im Refektorium und der Grabplatten in den Kreuzgängen des Klosters
unvorhersehbar:
Zum Zeitpunkt der Planausarbeitung war nicht bekannt, dass die Gesamtausgaben der Maßnahme mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege gefördert werden. Die erste Rate in Höhe von 40.000 EUR wurde bereits 2011 vereinnahmt und in Überleitung in den doppischen Haushalt als Rückstellung eingebucht. Da sich im Durchführungszeitraum durch die Ausschreibungen die Gesamtausgaben reduzierten, wurde ein Änderungsbescheid erstellt und die zweite Rate um 500 EUR auf 39.500 EUR reduziert.
3. Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und -einzahlungen
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 45 | Städtische Museen |
Produkt | 25101 | Kulturhistorisches Museum |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 25101.41442010 | Zuweisungen vom Land |
Finanzhaushalt | 25101.61442010 | Zuweisungen vom Land |
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| EH in EUR | FH in EUR | |
Haushaltsansatz |
| 40.000 | 40.000 | |
bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen | ./. |
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Mehrerträge, -einzahlungen | = |
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davon bisher bereitgestellt durch: - Zweckbindung (unechte Deckung) |
./. |
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| |
- über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen | ./. |
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zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen | = | 39.500 | 39.500 | |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| 39.500 | 39.500 |
Begründung der Mehrerträge und einzahlungen: Zuwendungen des Landes zur Erhaltung von Denkmalen in M-V Landesprogramm Denkmalpflege 2011/2012 Restaurierung der Gewölbemalereien im Refektorium und der Grabplatten in den Kreuzgängen des Klosters
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 45
Produkt: 25101 Bezeichnung: Kulturhistorisches Museum
Investitionsmaßnahme Nr.: Bezeichnung:
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Die Dringlichkeit begründet sich aus der Notwendigkeit der Fortsetzung der Restaurierungsarbeiten ohne Unterbrechung.
In Vertretung
Dr. Liane Melzer
Zweite Stellvertreterin des Oberbürgermeisters