Beschlussvorlage - 2012/BV/3920

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1.               Die während des Scopings (Umweltprüfung) eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 01.SO.171 für das Sondergebiet “Östlicher Ortseingang Markgrafenheide“ wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

                    Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01.SO.171 “Östlicher Ortseingang

                    Markgrafenheide“ (Anlage 2) und die Begründung dazu mit Umweltbericht

                    (Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.                 Die Bürgerschaft bestimmt den Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht

                    sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2

                    BauGB zur Auslegung.

 

 

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 2 KV M-V, § 3 Abs. 2 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:              Aufstellungsbeschluss Nr. 2011/BV/2749

 

Sachverhalt:

 

Die traditionsreiche Ausflugsgaststätte „Utspann“ und die Pension „Forsthaus“ besitzen durch ihre exponierte Lage und den kulturhistorischen Hintergrund besondere Bedeutung für die naturverbundene Erholung (Rad -wegenetz) im Ortsteil Markgrafenheide und damit im Norden von Rostock.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 01.SO.171 verfolgt die Hansestadt Rostock das Ziel, innerhalb des Geltungsbereiches die Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung und standortverträgliche Ergänzung des touristischen Angebots zur Aufwertung des Bereiches der Ausflugsgaststätte „Utspann“ und des Forsthauses zu schaffen und der Bedeutung dieses Bereiches als wichtigem Auftakt für den touristisch geprägten Ortsteil Markgrafenheide Rechnung zu tragen.

 

Dabei steht die geplante Erweiterung des Restaurants „Utspann“ um Übernachtungsmöglichkeiten (Flurstück 83/8) im Vordergrund. Als Sicherheit für eine stabile langfristige Entwicklung ist auf den angrenzenden Flurstücken 83/9 und 36/7 die Errichtung von Unterkünften für Fahrradtouristen mit ca. 25 Betten sowie einer Saunalandschaft vorgesehen. Die Entwicklung der Pension „Forsthaus“ soll innerhalb der bestehenden Grenzen erfolgen. Hier ist nur eine geringe bauliche Verdichtung sowie die Ordnung und Gestaltung der Freiflächen (Parkplatz, Zufahrten) beabsichtigt.

 

Die technische Ver- und Entsorgung des Plangebiets kann über die Erweiterung bestehender Anlagen erfolgen. Zusätzliche öffentliche Leitungstrassen bzw. Aufwendungen werden nicht erforderlich.  

 

Das Plangebiet befindet sich in einem naturräumlich sensiblen Standort. Die Beachtung der Belange des Naturschutzes ist daher von besonderer Bedeutung. Insbesondere betrifft dies:

 

-              die Vereinbarkeit mit den Schutzzielen des Landschaftsschutzgebiets „Rostocker               Heide“,

-              die Nähe zum Naturschutzgebiet „Radelsee“ und zum FFH-Gebiet „Wälder und               Moore der Rostocker Heide“ (FFH = Flora-Fauna-Habitat),

-              die Beachtung des nach Landeswaldgesetz einzuhaltenden Waldabstandes,

-              die Berücksichtigung der Schutzbestimmungen des Prahmgrabens und

-              Vorkehrungen zum Schutz vor Hochwasser/Sturmflut.

             

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB wurde auf einer Ortsbeiratssitzung am 28.03.2012 durchgeführt.

 

Es wurde eine Umweltprüfung zur Ermittlung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen durchgeführt. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB von der Planungsabsicht unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

 

Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist eine FFH-Vorprüfung durchgeführt worden und es ist ein Grünordnungsplan (GOP) erarbeitet worden, in dem alle erforderlichen Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen ermittelt worden sind.

 

Nunmehr liegt der von der Bürgerschaft zu billigende Entwurf des Bebauungsplans vor, der öffentlich ausgelegt werden soll.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:              61

Produkt:              51102                                                        Bezeichnung:                            Städtebauliche Planung

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

 

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2012

56255020

Aufwendungen für die Erstellung

des Bebauungsplans

 

16.435,50 €

 

 

 

76255020

Aufwendungen für die Erstellung

des Bebauungsplans

 

 

 

16.435,50 €

2013

56255020

Aufwendungen für die Erstellung

des Bebauungsplans

 

1.627,96 €

 

 

 

76255020

Aufwendungen für die Erstellung

des Bebauungsplans

 

 

 

1.627,96 €

 

Erläuterungen

 

Die Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 16.435,50 EUR sind im Haushaltsplan eingestellt.

Für den Haushalt 2013 wurden die Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 1.627,96 EUR in den Planentwurf eingearbeitet.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.10.2012 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - vertagt

 

 

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24.10.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - vertagt

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1.               Die während des Scopings (Umweltprüfung) eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 01.SO.171 für das Sondergebiet “Östlicher Ortseingang Markgrafenheide“ wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

                    Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01.SO.171 “Östlicher Ortseingang

                    Markgrafenheide“ (Anlage 2) und die Begründung dazu mit Umweltbericht

                    (Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.                 Die Bürgerschaft bestimmt den Entwurf und die Begründung mit

            Umweltbericht sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

            nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Auslegung.

 

 

 

 

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25.10.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

vertagt

x

Dagegen:

0

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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13.11.2012 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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21.11.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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22.11.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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28.11.2012 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.               Die während des Scopings (Umweltprüfung) eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 01.SO.171 für das Sondergebiet “Östlicher Ortseingang Markgrafenheide“ wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

                    Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01.SO.171 “Östlicher Ortseingang

                    Markgrafenheide“ (Anlage 2) und die Begründung dazu mit Umweltbericht

                    (Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.                 Die Bürgerschaft bestimmt den Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht

                    sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2

                    BauGB zur Auslegung.

 

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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05.12.2012 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss:

 

1. Die während des Scopings (Umweltprüfung) eingegangenen umweltbezogenen Stellung­nahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 01.SO.171 für das Sondergebiet “Östlicher Ortseingang Markgrafenheide“ wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01.SO.171 “Östlicher Ortseingang Markgrafenheide“ (Anlage 2) und die Begründung dazu mit Umweltbericht (Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
 

2. Die Bürgerschaft bestimmt den Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Auslegung.

 

(o. g. Anlage 1 liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 5 bei,
überarbeitete Anlagen 2 und 3 werden nach Fertigstellung als Anlage 5 a beigelegt)

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt