Stellungnahme - 2012/AN/3815-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Abwendung einer drohenden Insolvenz, den Zuschuss an die Volkstheater Rostock GmbH für das Haushaltsjahr 2013 um 1.118.361 Euro zu erhöhen und in den Haushaltsplan 2013 einzustellen.

 

 

 

Stellungnahme:

 

Im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung der Hansestadt Rostock waren alle Unternehmen aufgefordert bis zum 31.05.2012 eine Eckwerteplanung für das Planjahr 2013 vorzulegen.

Der von der VTR GmbH angemeldete benötigte maximale Zuschuss zum 31.05.2012 von 9.463 TEUR für 2013 bedeutete gegenüber der Beschlusslage der Bürgerschaft zur Zukunftssicherung der Gesellschaft einen Mehrbedarf von 1.549 TEUR.

Nach Einarbeitung aller Eckwerte in einen ersten Haushaltsplanentwurf 2013 der Hansestadt Rostock ergab sich ein erster Jahresfehlbedarf im Finanzhaushalt von über 20 Mio. EUR und im Ergebnishaushalt von 13,6 Mio. EUR, so dass derzeit die Auflagen des Ministeriums für Inneres und Sport M-V zu einem ausgeglichenen Haushalt und einen zusätzlichen Abbau der Altfehlbeträge von jährlich 10,0 Mio. EUR nicht erfüllt werden konnten.

Vor diesem Hintergrund und nach ausführlicher Prüfung war eine erhöhte Zuschusszahlung an die VTR GmbH zunächst auszuschließen.

Gemäß § 73 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern haben die städtischen Unternehmen in sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltende Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO M-V) einen Wirtschaftsplan aufzustellen.

Eine Vorlage der Wirtschaftspläne mit den neusten geprüften Jahresabschlüssen entsprechend § 1 Abs. 2 Nr. 9 bis 11 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) der Kommunalen Unternehmen an die Verwaltung erfolgt zum 14.09.2012, so dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt durch die Verwaltung keine konkreten Aussagen zum geforderten Zuschussbedarf der VTR GmbH für das Wirtschaftsjahr 2013 getroffen werden können.

Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat sich der von der VTR GmbH geforderte Mehrbedarf mehrfach geändert, so dass gegenwärtig ohne Vorlage des Wirtschaftsplanes 2013 keine Aussagen der Verwaltung getroffen werden können.

 

 

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Beschlüsse

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05.09.2012 - Bürgerschaft - überwiesen

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02.10.2012 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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10.10.2012 - Bürgerschaft - vertagt

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30.10.2012 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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07.11.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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05.12.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben