Beschlussvorlage - 2012/BV/3827

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Nutzung des Fahrdienstes mit einer Zuzahlung von 3,00 EUR
(Hin- und Rückfahrt) für:

 

- anspruchsberechtigte Bürgerinnen und Bürger, deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) ausweist,
 

- anspruchsberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII haben.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 54 SGB XII

§§ 55, 58 SGB IX

§§ 2, 22, 51 KV-MV

 

 

Bereits gefasste Beschlüsse:

0857/07-A vom 19.12.2007

 

 

Aufzuhebender Beschluss:-

 


Sachverhalt:

 

Grundlage für den Fahrdienst  - einer Leistung der Eingliederungshilfe (Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft) – ist § 54 Abs. 1 SGB XII in Verbindung mit § 55 Abs. 1 und 2 Nr. 7 und § 58 SGB IX.

 

Aufgrund des Beschlusses Nr. 0857/07 vom 19.12.2007 wurde Menschen mit einer außergewöhnlichen Behinderung, die keinen Anspruch auf Leistung nach dem SGB XII haben, ermöglicht, mit einer Eigenbeteiligung in Höhe von 2,50 € den Fahrdienst der Hansestadt Rostock zu nutzen. Der Selbstkostenbeitrag muss aufgrund steigender Fahrzeugkosten (Kraftstoff, Reparaturen etc.) angepasst werden. Die Eigenbeteiligung wird auf 3,00 € erhöht.

 

Der Fahrdienst für behinderte Menschen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG (außergewöhnlich schwerbehindert) ausweist, wurde öffentlich ausgeschrieben. Der Liegenschafts- und Vergabeausschuss hat am 08.08.2012 sein Einvernehmen zum Zuschlag für die Ausführung der Dienstleistung durch „Ohne Barrieren“ e. V., Doberaner Str. 114, 18057 Rostock, erteilt, Beginn am 01.09.2012 und für 2 Jahre befristet.

 

Die Schwerbehinderteneigenschaft ist durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises (§ 69 Abs. 5 SGB IX) nachzuweisen. Die Leistung wird auf Antrag in dem jeweils zuständigen Regionalbüro des Amtes für Jugend und Soziales der Hansestadt Rostock gewährt. Anhand der Antragsunterlagen wird geprüft, ob die Anspruchsvoraussetzungen für die Teilnahme am Fahrdienst erfüllt sind.

 

Den Hauptanteil der Kosten trägt die Hansestadt Rostock. Die Benutzer leisten einen Selbstkostenbeitrag sofern ihr Einkommen oder Vermögen die Freigrenze übersteigt.
Für den Einkommens- und Vermögenseinsatz gilt das 11. Kapitel SGB XII. Es wird nach folgenden Kriterien verfahren:

 

Stufe 0 – keine Selbstbeteiligung

 

Stufe 1 - mit Selbstbeteiligung:

 

- Der Personenkreis, der keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse hat, erhält bei einer Zuzahlung in Höhe von 3,00 EUR (Hin- und Rückfahrt entspricht einer Fahrt) die Möglichkeit, den Fahrdienst zu nutzen.

 

- Werden keine Angaben über persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse gemacht, wird davon ausgegangen, dass der/die Antragsteller/in in der Lage ist, den Selbstkostenbeitrag zu leisten.

 

Die Leistung wird in Form eines Berechtigungsscheines bewilligt, der dem Leistungs­erbringer vorzulegen ist. Die Rechnungslegung erfolgt in den Regionalbüros. Die Erhöhung der Eigenbeteiligung führt nicht zu zusätzlichen Einnahmen für die Hansestadt Rostock, diese Beträge werden bereits mit dem Fahrtkostenpreis verrechnet.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

siehe Anlage

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.11.2012 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Nutzung des Fahrdienstes mit einer Zuzahlung von 3,00 EUR (Hin- und Rückfahrt) für:

- anspruchsberechtigte Bürgerinnen und Bürger, deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) ausweist,

- anspruchsberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII haben.

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

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05.12.2012 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Nutzung des Fahrdienstes mit einer Zuzahlung von 3,00 EUR
(Hin- und Rückfahrt) für:

 

- anspruchsberechtigte Bürgerinnen und Bürger, deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) ausweist,

 

- anspruchsberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII haben.

 

 

Beschluss Nr. 2012/BV/3827:

 

Fahrdienst für anspruchsberechtigte Bürgerinnen und Bürger, deren Schwerbehinderten­ausweis das Merkzeichen aG oder das Merkzeichen BL und HS ausweist
(Behindertenfahrdienst)

 

Die Bürgerschaft beschließt die Nutzung des Fahrdienstes mit einer Zuzahlung von 3,00 EUR
(Hin- und Rückfahrt) für:

 

- anspruchsberechtigte Bürgerinnen und Bürger, deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder das Merkzeichen BL (blind) und HS (hochgradig sehbehindert) ausweist,

 

- anspruchsberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII haben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt