Änderungsantrag - 2011/BV/2546-08 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Volkstheater Rostock GmbH wird geändert:

 

In § 16, Nr. 5 wird der 2. Satz geändert zu:

 

„Ist ein Tagesordnungspunkt nicht rechtzeitig bekannt gegeben worden, darf ein Beschluss über dieses Thema nur  gefasst werden, wenn zwei Drittel aller Mitglieder zustimmen.“

 

In § 16, Nr. 5 wird der 3. Satz geändert zu:

 

„Abwesenden Aufsichtsratsmitgliedern ist in einem solchen Fall Gelegenheit zu geben, der Beschlussfassung innerhalb einer angemessenen, vom Vorsitzenden festzusetzenden Frist nachträglich zu zustimmen

 

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Sachverhalt:

 

Bisherige Formulierung:

„Ist ein Tagesordnungspunkt nicht rechtzeitig bekannt gegeben worden, darf ein Beschluss über dieses Thema nur  gefasst werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Abwesenden Aufsichtsratsmitgliedern ist in einem solchen Fall Gelegenheit zu geben, der Beschlussfassung innerhalb einer angemessenen, vom Vorsitzenden festzusetzenden Frist nachträglich zu widersprechen; der Beschluss wird nur wirksam, wenn das abwesende Aufsichtsratsmitglied nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist widerspricht.“

 

Zur Begründung der Änderung Nr. 5: Hierbei geht es darum, kurzfristige „Hau-Ruck-Entscheidungen“ durch rechtzeitige Kenntnisgabe der Tagesordnung zu vermeiden. Im Gegensatz zur bislang gehandhabten Widerspruchslösung ist nun ein positives Tun der Aufsichtsratsmitglieder nötig. Damit werden die Mitglieder aktiv in die Entscheidungsprozesse eingebunden und zu einer Stellungnahme verpflichtet.

 

 

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Beschlüsse

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05.10.2011 - Bürgerschaft - vertagt

Erweitern

02.11.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen