Änderungsantrag - 2011/BV/2546-07 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Volkstheater Rostock GmbH wird geändert:

 

In § 16, Nr. 2 wird der 3. Satz geändert zu:

 

„Der Vorsitzende oder der Aufsichtsrat kann außerdem Berater oder Sachverständige hinzuziehen.“

 

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Sachverhalt:

 

Bisherige Formulierung:

„Der Vorsitzende oder der Aufsichtsrat kann außerdem Berater oder Sachverständige hinzuziehen.“

 

Zur Begründung der Änderung Nr. 2: In der bisherigen Fassung konnte lediglich der Vorsitzende Berater oder Sachverständige hinzuziehen, in der aktuellen Formulierung sogar ohne Beschluss des Aufsichtsrates. Es ist aus praktikablen Gründen geboten, dieses Recht auch dem Aufsichtsrat zuzugestehen.

 

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Beschlüsse

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05.10.2011 - Bürgerschaft - vertagt

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02.11.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen