Änderungsantrag - 2011/BV/2546-06 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Volkstheater Rostock GmbH wird geändert:

 

In § 12 wird als neuer Punkt 6 eingefügt:

 

„Die Geschäftsführung hat den Mitgliedern des Aufsichtsrats auf Verlangen jederzeit Auskunft zu erteilen sowie Einsicht in die Unterlagen der Gesellschaft zu gewähren, auf Beschluss kann dieses Recht an Dritte delegiert werden. Die verlangte Auskunft erhalten alle Mitglieder des Aufsichtsrates.“

 

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Sachverhalt:

 

Zur Begründung der Einfügung Nr. 6: Bislang richtete sich die Berichtspflicht nach § 90 AktG, der eine Berichtspflicht der Geschäftsführung gegenüber einzelnen Mitgliedern etabliert. Als Vertreter der Gesellschafter sollten die Mitglieder des Aufsichtsrates aber zudem die Möglichkeit erhalten, Einsicht zu nehmen, wie dies bei den Gesellschaftern einer GmbH der Fall ist. Das Delegationsrecht versetzt den Aufsichtsrat in die Lage, Entscheidungen auch auf das Fachwissen externer Experten zu stützen. Um einen einheitlichen Kenntnisstand aller Aufsichtsratsmitglieder zu gewährleisten sollten die Antworten auf Fragen einzelner Mitglieder allen Mitgliedern zur Kenntnis gegeben werden.

 

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Beschlüsse

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05.10.2011 - Bürgerschaft - vertagt

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02.11.2011 - Bürgerschaft - abgelehnt