Änderungsantrag - 2011/BV/2546-05 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Volkstheater Rostock GmbH wird geändert:

 

In § 12, Nr. 5 wird nach dem 2. Satz eingefügt:

 

„Darüber hinaus hat die Geschäftsführung die Gesellschafter aus sonstigen wichtigen Anlässen rechtzeitig zu informieren.“

 

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Sachverhalt:

 

Zur Begründung der Einfügung in Nr. 5: Aufgrund der bisherigen Entwicklung der Gesellschaft erscheint eine Informationspflicht außerhalb der Quartalsberichte sinnvoll.

 

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Beschlüsse

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05.10.2011 - Bürgerschaft - vertagt

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02.11.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen