Änderungsantrag - 2011/BV/2546-04 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Volkstheater Rostock GmbH wird geändert:

 

§ 9, Nr. 1. wird der 1. Satz geändert zu:

 

„Die Gesellschaft erhält von den Gesellschaftern einen jährlich festzulegenden Zuschuss als Verlustausgleich.“

 

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Sachverhalt:

 

Bisherige Formulierung:

„Die Gesellschaft erhält vom Gesellschafter Hansestadt Rostock einen jährlich festzulegenden Zuschuss als Verlustausgleich.“

 

Zur Begründung der Änderung Nr. 1: Derzeit gibt es nur einen Gesellschafter. Auch wenn es zukünftig wohl keine Änderung geben wird ist nicht ersichtlich, warum im Falle einer Beteiligung Dritter – etwa einer anderen Gemeinde – der Verlustausgleich ausschließlich von der Hansestadt Rostock zu zahlen ist.

 

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Beschlüsse

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05.10.2011 - Bürgerschaft - vertagt

Erweitern

02.11.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen