Änderungsantrag - 2011/BV/2425-04 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Als Prüfauftrag wird ergänzt:

Maßnahmen-Nr.: 2011/4.XX

 

Bezeichnung: Verfahren zum gezielten Verkauf städtischer Vorgartenflächen

 

Ziel ist es, ein geregeltes Verfahren zu schaffen, nach dem alle Möglichkeiten geklärt und ausgeschöpft werden, die in städtischem Besitz befindlichen unbebauten Vorgartenflächen an interessierte Käufer abgegeben werden.

 

Dabei kommt die Stadt den interessierten Mietern und Vermietern in deren Absicht entgegen, die eigenen Vorgartenflächen selbst zu verwalten und zu gestalten. Hierdurch können zusätzlich auf städtischer Seite sowohl Einnahmen generiert, als auch Kosten für Bewirtschaftung minimiert werden.

 

Termin für die Abrechnung des Prüfauftrags ist der 31.12.2011.

 

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Sachverhalt:

 

Der Nichtaufnahme dieses bereits im April 2011 beschlossenen Änderungsantrags zum HSK mit dem Hinweis der Verwaltung auf den Beschluss 0419/05-BV ist irreführend, da nicht ausreichend. Der genannte Beschluss aus dem Jahr 2005 regelt lediglich die „Bewertungsrichtlinie abweichend von der gutachterlichen Bewertung zur Kaufpreisfindung“. Ziel dieser Maßnahme ist jedoch ein geregeltes Ablaufverfahren, um den Prozess zu vereinheitlichen, zu verkürzen und damit für die interessierten Bürger zu erleichtern. In der Praxis sind nämlich von allen seit 2004 gestellten Kaufanträgen bislang lediglich 1/3 zu einem Abschluss gebracht worden. Unter anderem taucht als genannter Hinderungsgrund für einen Verkauf immer wieder eine ominöse, bislang nicht existente „Vorgartensatzung“ auf. Laut Stellungnahme der Stadtverwaltung zur Anfrage 2010/AM/1282 „Vorgartengrundstücke der Hansestadt Rostock“ ist es zwar „grundsätzlich beabsichtigt, städtische Vorgartengrundstücke an die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zu veräußern.“ Des Weiteren sind aber mehrere Dutzend Kaufanträge weiterhin anhängig und zeigen damit das hohe Interesse seitens der Bürger, eigenverantwortlich zu handeln. Hierbei handelt es sich in der Regel um kleinere Splitterflächen, die nicht den jeweiligen Hauseigentümern gehören, aber bereits von diesen genutzt und erhalten werden. Ziel ist es, diese Vorgartenflächen in die Verantwortung derer zu übergeben, die sie mit hohem Engagement pflegen.

 

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Beschlüsse

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30.08.2011 - Finanzausschuss - abgelehnt

Erweitern

07.09.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen