Antrag - 2011/AN/2504
Grunddaten
- Betreff:
-
Rainer Albrecht (für die Fraktion der SPD)
und Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09)
Gestaltungsbeirat für Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 13.09.2011
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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15.09.2011
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Unterbrochen
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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07.09.2011
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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27.09.2011
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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05.10.2011
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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die satzungsmäßigen und organisatorischen Voraussetzungen zur Einrichtung eines Gestaltungsbeirates der Bürgerschaft zum Beschluss vorzulegen. Der Beirat soll städtebauliche Vorhaben, die von erheblicher Bedeutung für Rostock sind, vorberaten und den Gremien Empfehlungen aussprechen. Die Besetzung des Gestaltungsbeirats durch fachlich qualifizierte Personen erfolgt durch gesonderten Beschluss der Bürgerschaft.
Die Beschlussvorlage zur Einrichtung des Gestaltungsbeirats ist der Bürgerschaft bis zu ihrer Dezembersitzung 2011 vorzulegen.
Begründung:
Die Diskussion der vergangenen Wochen hat gezeigt, dass es in Rostock Defizite bei der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an städtebaulich bedeutsamen Vorhaben gibt. Mit der Einrichtung eines Gestaltungsbeirats, dessen Empfehlungen und Hinweise Richtschnur einer zu treffenden Entscheidung sind, wird ein aktiver Beitrag zur qualitativen Verbesserung der baulichen Gestaltung geleistet. Insbesondere in den städtebaulich besonders sensiblen Bereichen der Innenstadt und in Warnemünde, aber auch bei sonstigen Großprojekten soll künftig der Gestaltungsbeirat fachlich versierten Rat geben. Die Beteiligung eines Gestaltungsbeirats soll dabei die Diskussion in den Ortsbeiräten und den Fachausschüssen der Bürgerschaft ergänzen.
Der Besetzungsvorschlag sollte eine ausgewogene Beteiligung von Architekten, weiteren qualifizierten Berufsgruppen wie Landschaftsarchitekten, Stadtplanern, Künstlern oder Denkmalpflegern, sonstigen Betroffenen wie Umweltverbänden und der Hochschulen sowie bis zu 3 Vertretern der Bürgerschaft absichern, wobei die Zahl der Mitglieder 9 nicht übersteigen sollte.
Weiterhin sind die organisatorischen Voraussetzungen einer Betreuung durch Stadtverwaltung und eine Absicherung einer zu gewährenden Entschädigung gemäß Hauptsatzung zu schaffen.
05.10.2011 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die satzungsmäßigen und organisatorischen Voraussetzungen zur Einrichtung eines Gestaltungsbeirates der Bürgerschaft zum Beschluss vorzulegen. Der Beirat soll städtebauliche Vorhaben, die von erheblicher Bedeutung für Rostock sind, vorberaten und den Gremien Empfehlungen aussprechen.
Die Besetzung des Gestaltungsbeirats durch fachlich qualifizierte Personen erfolgt durch gesonderten Beschluss der Bürgerschaft.
Die Beschlussvorlage zur Einrichtung des Gestaltungsbeirats ist der Bürgerschaft bis zu ihrer Dezembersitzung 2011 vorzulegen.
Beschluss Nr. 2011/AN/2504:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die satzungsmäßigen und organisatorischen Voraussetzungen zur Einrichtung eines Gestaltungsbeirates der Bürgerschaft zum Beschluss vorzulegen. Der Beirat soll städtebauliche Vorhaben, die von erheblicher Bedeutung für Rostock sind, vorberaten und den Gremien Empfehlungen aussprechen.
Die Besetzung des Gestaltungsbeirats durch fachlich qualifizierte Personen erfolgt durch gesonderten Beschluss der Bürgerschaft.
Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates sollen aus anderen Städten und anderen Regionen kommen, sie werden für 3 Jahre gewählt und können nur einmal wiedergewählt werden.
Die Mitglieder des Beirates sind verpflichtet nachzuweisen, dass sie 3 Jahre vor, während und 3 Jahre nach ihrer Berufung in den Beirat auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock weder mittel- noch unmittelbar entgeltliche Aufträge angenommen haben, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit im Beirat stehen.
Die Beschlussvorlage zur Einrichtung des Gestaltungsbeirats ist der Bürgerschaft bis zu ihrer Dezembersitzung 2011 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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