Änderungsantrag - 2011/BV/2425-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Als Maßnahme im Bereich Personal- und Sachkosten wird ergänzt:

 

Maßnahmen-Nr.: 2011/2.XX

 

Bezeichnung: Stellenplan Stadtverwaltung

 

Maßnahmebeschreibung: Vollendung der Zielstellenvorgabe der Landesrechnungshof-Analyse 2006

 

Erläuterung: Ziel der Prüfung ist eine Funktionsanalyse inklusive Stellenplatzbeschreibungen und daraus folgendem Stellenplan für die gesamte Stadtverwaltung.

 

Besonders zu untersuchen sind die Ämter 20, 40, 50, 66 und 67, die nach Stellenplan 2011 teilweise über 200% der ursprünglich geplanten Stellen aufweisen und damit weit über der Zielstellung des Landesrechnungshofes liegen.

 

Gesamtziel ist eine Reduzierung des städtischen Stellenplanes auf maximal 1900 VbE, womit der Zielstellenplanung des Berichtes des Landesrechnungshofes 2006 deutlich entsprochen würde. Die notwendigen Neubesetzungen in Kombination mit dem altersbedingten Ausscheiden sind in der Bedarfsanalyse aufzuzeigen.

 

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Sachverhalt:

 

Personal ist ein hohes und wichtiges Gut für die Verwaltung. Die bislang vorgelegten Analysen des Personalmanagementkonzeptes inkl. Personalbedarfsanalyse und Ausbildungskonzept zeigen zukünftig wichtige und notwendige Wege u.a. der Gesundheitsförderung, Weiterbildung und Personalführung ebenso wie Altersdurchschnitte, Nachsteuerungs- und Qualifikationsbedarfe auf.

 

Jedoch fehlt eine grundlegende Betrachtung, welche Aufgaben die Stadt überhaupt zukünftig wahrnehmen muss und will ebenso wie die für diese Leistungserbringung benötigten Stellen inkl. deren Anforderungen. Es ist daher nicht erkennbar wie – unabhängig von demographischer Wandlung der Belegschaft und möglicherweise fehlenden Nachwuchs – überhaupt die Struktur der Verwaltung ausgestaltet und die jeweils vorzuhaltenden Stellen inhaltlich auszufüllen wären.

 

Durch altersbedingtes Ausscheiden aus der Verwaltung wird in den kommenden Jahren ein deutlichen Rückgang der Beschäftigten erwartet, der hohen Nachsteuerungsbedarf fordert. Zugleich wird in den kommenden Jahren aber weiterhin mit hohen Belastungen für den städtischen Haushalt zu rechnen sein, der das Ziel der absoluten Konsolidierung und Wiedererlangung der eigenen Handlungsfähigkeit belastet.

 

Daher muss der bereits 2006 vorgegebene Zielstellenplan für Struktur und Personalentscheidungen oberste Priorität behalten.

 

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Beschlüsse

Erweitern

30.08.2011 - Finanzausschuss - abgelehnt

Erweitern

07.09.2011 - Bürgerschaft - abgelehnt