Stellungnahme - 2011/AN/2288-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

1.      Die Bürgerschaft spricht sich für die Einrichtung von Nichtraucherstränden in Warnemünde aus.

2.      Ein Nichtraucherstrand soll jeweils im westlichen Strandbereich (z.B. um den Strandaufgang 25) und im östlichen Strandbereich (z.B. zwischen Strandaufgang 7 und 9) eingeordnet werden.

3.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

 

Insbesondere für Familien soll mit den Nichtraucherstränden die Möglichkeit geschaffen werden, einen Strandabschnitt ohne gesundheitliche oder hygienische Beeinträchtigungen durch Raucher zu nutzen. Auf der Insel Rügen wurden bereits im Jahr 2008 Nichtraucherstrände eingerichtet.

 

Stellungnahme:


Die Tourismuszentrale Rostock  & Warnemünde begrüßt generell die Einrichtung von Nichtraucherstränden.

 

Für die Umsetzung dieser Maßnahme sehen wir folgende  Möglichkeit:

 

Die Tourismuszentrale Rostock und Warnemünde schließt sich dem Modell von Göhren auf Rügen an. Das heißt, die Schilder erhalten die Beschriftung „Rauchen nicht erwünscht“ und die HRO setzt damit auf Freiwilligkeit. Keiner kontrolliert und reglementiert. Rügen hat damit gute Erfahrungen gemacht und hält diesen Hinweis für ausreichend.  Diese Maßnahme lässt sich relativ schnell umsetzen. Die dafür vorgesehenen Strandabschnitte könnten zusammen  mit dem Ortsbeirat festgelegt werden.




Die Investitionen für die Beschaffung der Schilder bzw. Beschriftung belaufen sich auf ca. 300.00 EUR und sind durch die Tourismuszentrale finanzierbar. Die juristische Prüfung, inwieweit man mit dem Grundgesetz kollidiert würde entfallen, da die Beschilderung nur einen empfehlenden Charakter hat.

 

Nach Ablauf einer Saison  wird die Tourismuszentrale auswerten, wie sich diese Maßnahme ausgewirkt hat.

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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29.06.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben