Informationsvorlage - 2011/IV/2301

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Beratungsfolge

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bereits gefasste Beschlüsse:

Beschluss Nr. 2010/BV/1185                vom 07.07.2010

Beschluss Nr. 2009/AN/0583                vom 17./24.03.2010

 

Sachverhalt:

 

Es liegen keine abschließenden Kaufverhandlungen mit dem Eigentümer des Flurstückes 10/4 in der Gemarkung Gehlsdorf, Flur 1 zum Erwerb der in Rede stehenden Fläche vor.

 

Bezüglich der Weiterführung des Gehwegs auf der gegenüberliegenden Seite teilen wir  Ihnen mit, dass sich die Grundstücke (Flurstücke 3/1, 3/5, 3/3 und 3/8) im Eigentum Dritter befinden. Gegenwärtig wird durch das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt die Bewertung der in Rede stehenden Grundstücke in Auftrag gegeben. Sobald die Bewertung vorliegt, wird das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt die Verhandlungen zum Grunderwerb aufnehmen.

Die Kosten für den Grunderwerb sind erst nach Abschluss der Ankaufsverhandlungen konkret bezifferbar.

Nächste Information an die Bürgerschaft erfolgt zum 30.06.2012.

 

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Finanzielle Auswirkungen:                            keine

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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29.06.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben