Stellungnahme - 2011/AN/2250-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

 

Gleichlautende Anträge wurden in den vergangenen Jahren bereits mehrfach gestellt. Die früher hier vorhandene Querungsmöglichkeit war kein öffentlicher Weg der Hansestadt Rostock. Der Wartungsweg der Eisenbahnbrücke wurde  durch Fußgänger und Radfahrer illegal genutzt.

Die beantragte Maßnahme würde den Neubau einer ca. 70 m langen Fußgänger- und Radwegbrücke über die Warnow erfordern. Bei einer anzunehmenden Lage nördlich der vorhandenen Eisenbahnbrücke wären weiterhin auf der östlichen Seite eine rund 400 m lange Zuwegung zur Neubrandenburger Straße und auf der westlichen Seite eine rund 560 m lange Zuwegung zur Talstraße herzustellen. Das Gelände westlich der Warnow befindet sich bis zur Talstraße nicht im Eigentum der Hansestadt Rostock.

Die Kosten dieser Maßnahme werden hinsichtlich der Dringlichkeit zahlreicher anderer ausstehender Maßnahmen im Geh- und Radwegenetz sowie im Verkehrsnetz der Hansestadt Rostock insgesamt als unverhältnismäßig eingeschätzt. Aufgrund der mittelfristig absehbaren Haushaltslage der Stadt ist deshalb gegenwärtig keine Aussage zu einem Zeitrahmen für diese Maßnahme möglich.

 

 

 

 

Holger Matthäus

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Beschlüsse

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29.06.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben