Beschlussvorlage - 2011/BV/2246

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die in der Anlage 1 aufgeführten Immobilien werden einschließlich der jeweiligen Kreditbelastungen zum 01.01.2012 dem Anlagevermögen des KOE zugeordnet.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Sachverhalt:

Mit dem Haushaltssicherungskonzept 2002 - 2005 (Maßnahme Nr.: 2003/063 – Optimierung der Gebäudeverwaltung, Fortschreibung 2006, Ziff. II 2.2.) hat die Bürgerschaft, bezogen auf die Gebäudeverwaltung, die Errichtung eines Zentralen Immobilienmanagements (ZIM) beschlossen. Das Innenministerium M-V hat in seinem Prüfbericht vom 08.01.2009 zur rechtsaufsichtlichen Prüfung der Immobilienbewirtschaftung bei der Hansestadt Rostock durch den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung die Zentralisierung der immobilienbezogenen Aufgaben beim Eigenbetrieb bestätigt und eindringlich empfohlen, diese im Interesse der Haushaltskonsolidierung konsequent und zügig voranzutreiben.

 

Im Rahmen der weiteren Zentralisierung sollen nun zum 01.01.2012 die immobilienbezogenen Aufgaben für die in der Anlage 1 aufgeführten Objekte dem KOE übertragen und die entsprechenden Immobilien dem Anlagevermögen des KOE zugeordnet werden. Der KOE übernimmt zum gleichen Zeitpunkt die den Immobilien zuzuordnenden Kredite.

Mit den bisher zuständigen Organisationseinheiten sind die Grundstücksgrenzen abgestimmt und in den zugehörigen Katasterkartenauszügen definiert. Diese werden dem KOE übergeben.

 

Die Kosten für die Bewirtschaftung der in der Anlage 1 aufgeführten Immobilien werden ab 2012 ausschließlich im Wirtschaftsplan des KOE dargestellt. In den Haushalt der HRO wird für die von der HRO selbst genutzten Objekte ab dem 01.01.2012 ein, an den tatsächlichen Bewirtschaftungskosten ausgerichtetes, Nutzungsentgelt  eingestellt. Damit ist die Zuordnung für das Haushaltsjahr 2012 kostenneutral. Mittel- und langfristig sind durch die weitere Bündelung und Optimierung der immobilienbezogenen Aufgaben und die Festlegung einheitlicher Standards Einsparungen in Höhe von ca. 10 % insbesondere im Rahmen der Bestandsentwicklung aber auch im Energie- und Betriebskostenmanagement sowie in den Personalausgaben insgesamt in Höhe von ca. 10 % zu erwarten.

 

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 14.03.2007 (Beschluss-Nr.: 1280/06-A) beschlossen, dass ihr die Überführung von Immobilien in das Anlagevermögen des KOE grundsätzlich vorzulegen ist. Für die ordnungsgemäße Planung des Haushaltes 2012 ist es erforderlich, die Entscheidung zur Zuordnung der in der Anlage 1 aufgeführten Immobilien bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu treffen.

 

Hinsichtlich der in der Anlage 1 nicht enthaltenen Objekte, die durch das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege (67) bewirtschafteten Immobilien, die öffentlichen Bedürfnisanstalten, der durch das Tief- und Hafenbauamt (66) bewirtschaftete Bauhof und die Immobilien Sanitärgebäude Am Strande und das Multifunktionsgebäude Am Bahnhof und die vom Stadtforstamt (82) genutzten Immobilien, ist beabsichtigt, zur Septembersitzung 2011 der Bürgerschaft eine gesonderte Beschlussvorlage einzubringen. Der Entscheidungsaufschub hinsichtlich der Immobilien des Amtes 66 und 67 begründet sich mit der HASIKO-Maßnahme 2011/2.05 stadtwirtschaftliche Dienstleistungen. In Abhängigkeit der Umsetzung zu dieser Maßnahme ist die Immobilienübertragung gesondert zu betrachten. Hinsichtlich der bisher dem Amt 82 zugeordneten bebauten Grundstücke und dem Amt für Umweltschutz zugeordneten öffentlichen Bedürfnisanstalten sind noch weitere Abstimmungen, wie etwa zur Grundstücksbildung, zu treffen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen werden im Haushaltsplan 2012 der Stadtverwaltung sowie im Wirtschaftsplan 2012 des KOE ausgewiesen.

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.06.2011 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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21.06.2011 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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29.06.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen