Beschlussvorlage - 2011/BV/2089

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Sozialministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Hansestadt Rostock zur Durchführung der medizinischen Versorgung von Verletzten auf Schiffen in komplexer Schadenslage auf See abzuschließen (Anlagen 1 – 3).

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Abs. 2 und § 38 Abs. 3 Kommunalverfassung des Landes M-V

 

Gesetz zu den Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zur Verbesserung des gemeinsamen Unfallmanage-ments auf der Nord- und Ostsee vom 15. Juli 2002 (GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 2129-6) mit den

Anlagen 1 -               Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Freien Hanse-

                                  stadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, den Ländern Mecklenburg-  

                                  Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Errichtung des  

                                  Havariekommandos

und 2        -              Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Freien Hanse-stadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen)


bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

Sachverhalt:

 

Gemäß der Präambel der „Vereinbarung … über die Einrichtung eines Havariekommandos“ sind die Bundesrepublik Deutschland sowie die Bundesländer Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zu Vorsorge- und Abwehrmaßnahmen verpflichtet.

Der Landtag des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat hierzu am 15. Juli 2002 das „Gesetz zu den Vereinbarungen … zur Verbesserung des gemeinsamen Unfallmanagements auf der Nord- und Ostsee“ beschlossen und dieses im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern (GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 2129-6) am 31. Juli 2002 verkündet.

 

Wegen fehlender eigener Strukturen kann das Land Mecklenburg-Vorpommern zur Um-setzung der Vereinbarungen die erforderlichen Einsatzkräfte (hier: Verletztenversorgungs-teams) für die medizinische Versorgung von Verletzten auf See nicht bereitstellen.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Sozialministerium, hat bereits eine Verwaltungsvereinbarung mit der Hansestadt Stralsund zur Aufstellung und Vorhaltung eines Verletztenversorgungsteams geschlossen. Das Sozialministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt, dass auf der Grundlage der anliegenden Verwaltungsvereinba-rung auch durch die Hansestadt Rostock ein weiteres Verletztenversorgungsteam aufgestellt und vorgehalten wird.

 

Das Land erstattet der Hansestadt Rostock die mit der Aufstellung und Vorhaltung eines Verletztenversorgungsteams anfallenden Kosten. Die Übernahme dieser zusätzlichen Aufgabe wird aus dem vorhandenen Personal des Brandschutz- und Rettungsamtes der Hansestadt Rostock und durch die vertragliche Einbindung von Notärzten sichergestellt.

 

In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass bereits seit vielen Jahren auf Anforderun-gen der Deutschen Gesellschaft zur Rettung von Schiffbrüchigen (DGzRS) Rettungsassis-tenten und Notärzte aus dem Regelrettungsdienst der Hansestadt Rostock zur Notfallbe-handlung von Patienten auf Schiffen (incl. Kreuzfahrtschiffe) in der Ostsee eingesetzt werden. Mit dem Abschluss dieser Verwaltungsvereinbarung schafft das Land die notwen-digen Vorsorgemaßnahmen, dass speziell ausgebildetes Rettungsdienstpersonal als Verletztenversorgungsteam zur Behandlung eines Massenanfalls von Verletzten auf Schiffen eingesetzt werden kann.

 

Es ist vorgesehen, dass die Aufstellung und Ausrüstung des Verletztenversorgungsteams der Hansestadt Rostock unverzüglich nach Abschluss der Vereinbarung zum 01.12.2011 erfolgt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

01.1300.67700003

63.300,00

 

x

Erstattung übrige Bereiche

Verletztenversorgungsteam

02.1300.93590086

9.200,00

x

 

Erwerb sonstiger Ausstattungsgegen- stände – Verletztenversorgungsteam

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

01.1300.17100008

63.300,00

 

x

Zuweisung vom Land – Verletztenversorgungsteam

02.1300.36100147

9.200,00

x

 

Zuweisung für Investitionen vom Land - Verletztenversorgungsteam

 

Verbindung zum aktuellen Haushaltssicherungskonzept:

 

für 4 Folgejahre:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

01.1300.67700003

63.300,00

 

x

Erstattung übrige Bereiche – Verletztenversorgungsteam

02.1300.93590086

9.200,00

x

 

Erwerb sonstiger Ausstattungsgegen-stände - Verletztenversorgungsteam

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

01.1300.17100008

63.300,00

 

x

Zuweisung vom Land - Verletztenversorgungsteam

02.1300.36100147

9.200,00

x

 

Zuweisung für Investitionen vom Land - Verletztenversorgungsteam

 

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer
2. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.09.2011 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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29.09.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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05.10.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen