Beschlussvorlage - 2011/BV/2076

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Beratungsfolge

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- zurückgezogen am 19.06.2012, s. BV Nr.2012/BV/3494 – Konzeption Theaterneubau
  (BS 20.06.2012)

 

Beschlussvorschlag:

 

1.               Der Neubau eines Theaters in der Hansestadt Rostock wird am Wasser am Standort Christinenhafen bevorzugt.

 

2.               Der genaue Standort einschließlich seiner Umfeldgestaltung und der Einbinding in den städtischen Raum ist im Rahmen eines Städtebaulichen Ideenwettbewerbes zu ermitteln.

 

 

3.               Der Beschluss Nr. 0399/02-BV der Bürgerschaft vom 04.09.2002 zum Standort Fischerbastion wird aufgehoben.

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Abs. 2 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

0399/02-BV

 

 

Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Rostock plant seit Jahren den Neubau eines Theaters. Die Realisierung dieses einmaligen öffentlichen Bauvorhabens soll spätestens bis zum 800-jährigen Stadtjubiläum im Jahr 2018 abgeschlossen sein. Die Ausführungen in der Expertise vom 15.07.2003 zu einem gewünschten Vier-Sparten-Theater haben weiterhin Bestand. Die Schlüsselfrage für alle weiteren Vorbereitungsprozesse und den Neubau selbst ist die Standortentscheidung. Darauf aufbauend soll der in dieser Vorlage vorgeschlagene weitere Planungsprozess durchgeführt werden. Die Standortbetrachtung ist dabei ohne einen Vergleich der Kosten angestellt worden, da belastbare Zahlen erst auf der Grundlage vertiefender Planungsprozesse benannt werden können.

Die Entscheidung zum Standort soll deshalb nach einer objektivierten Standortanalyse und grundlegenden Betrachtungen der Stadtentwicklung erfolgen.

 

A – Standortanalyse

 

Der durch das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft beauftragte Standortvergleich für den Neubau eines Theaters in Rostock liegt nun vor und ist als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt. In dem Vergleich wurden 3 Standorte durch das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft vorgegeben.

1.      Christinenhafen

2.      Am Bussebart

3.      Am Rosengarten

Die Beurteilung der 3 Standorte erfolgte auf der Grundlage der Expertise zu einem Theaterneubau (15. Juli 2003), in welcher die Mindestgröße für ein Vier-Sparten-Theater festgelegt worden ist.

Ziel der Arbeit war die Erstellung einer Bewertungsmatrix, welche vergleichend auf die vorausgewählten Standorte angewendet wurde und in deren Ergebnis eine Standortempfehlung aus städtebaulicher Sicht formuliert werden kann.

Die Untersuchung basiert auf der Beurteilung von 4 Oberkriterien mit ergänzenden Unterkriterien:

1.      Lage im Stadtgebiet

2.      Bedeutung im Stadtgebiet

3.      Grundstück

4.      Verkehrsanbindung/Erschließung

 

Im Ergebnis der Standortanalyse erreicht der Standort Christinenhafen mit 154 Punkten Rang 1 vor dem Standort Am Bussebart (146 Punkte) und dem Standort Am Rosengarten (121 Punkte).

 

Als Schlüsselkriterium stellte sich dabei das Kriterium „Grundstück“ heraus. Der Standort Christinenhafen besitzt dabei ganz besondere Potenziale und schränkt die städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten für ein so herausragendes öffentliches Bauvorhaben in keiner Weise im Vorfeld ein. Gleichzeitig bietet er ein hohes Maß an Flexibilität für die städtebauliche Lösung. Unter Beachtung der Baukörperanforderungen und daraus resultierender Grundstücksverfügbarkeit ist lediglich der Standort „Am Bussebart“ in seinem Angebot mit dem Christinenhafen vergleichbar.

Der Standortbewertung wird gefolgt.

 

B – Städtebauliche Einordnung/Potenzial für die Stadtentwicklung

 

Die Entwicklung der Hansestadt Rostock am und zum Wasser ist ein wesentliches Ziel der Stadtentwicklung. Die bestehenden Potenziale sind dabei in besonderem Maße für die städtebauliche Entwicklung zu nutzen. Im Mittelpunkt sollen dabei entlang der Uferzonen öffentliche Nutzungen stehen und die Funktionen sich in herausragenden städtebaulichen und architektonischen Lösungen widerspiegeln. Die Hansestadt Rostock als Bauherr ist dabei beispielgebend für Baukultur und setzt Zeichen für die Zukunft. Dies gilt in besonderem Maß neben den Entwicklungsflächen auf der Mittelmole für die Flächen im Stadthafen. Die Entscheidung für einen Theaterstandort im Christinenhafen entspricht den vorgenannten Stadtentwicklungszielen für die Hansestadt Rostock. Unter dem Motto „Stadt am Wasser“ birgt der Stadthafen mit der Warnow als Mittelpunkt der zukünftigen Stadtentwicklung das größte Entwicklungspotential (Rostocker Oval). Die Innenstadt als Herz der Stadt wird konsequent in den Stadthafen und an die Warnow erweitert, neue öffentliche Nutzungen mit einem über die Stadtgrenzen hinausgehenden Wirkungskreis stärken die Anziehungskraft für die Bürgerinnen und Bürger  der Stadt genauso wie für Touristen. Die Aufenthaltsqualität und Attraktivität der Innenstadt insgesamt und des Stadthafens als besondere urbane Zone der Innenstadtentwicklung unserer Zeit wird durch die Ansiedlung von regional und überregional bedeutsamen Einrichtungen erhöht. Der Neubau des Theaters am Wasser ist ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung des Rostocker Stadtbildes und ein wichtiger Stadtimagefaktor.

Die städtebaulichen Ziele des Rahmenplanes sind entsprechend anzupassen.

Die Entscheidung für den Theaterstandort im Christinenhafen bedeutet aber gleichzeitig die Entscheidung für den planerisch anspruchsvollsten Standort. Neben dem eigentlichen Theaterneubau sind vor allem nachfolgende begleitende Fragestellungen zunächst planerisch zu klären:

1.      Verbesserung der Querungsmöglichkeiten der L 22

2.      Gewährleistung der notwendigen hohen Qualität der Gestaltung des gesamten Umfeldes

3.      Neuorganisation der Flächeninanspruchnahme und der inhaltlichen Ausgestaltung der Hanse Sail, gegebenenfalls des Weihnachtsmarktes, des Festplatzes (Zirkus Fantasia, etc.) und weiterer Veranstaltungen im Stadthafen im Sinne der Gewährleistung des hohen gestalterischen und funktionalen Anspruches an ein Theaterumfeld im Herzen des Stadthafens

4.      Verkehrsorganisation (Zu- und Abfahrtsverkehre, Öffentliche Stellplätze, Reisebusstellplätze, Anbindung ÖPNV bzw. Umweltverbund, etc.)

5.      Klärung der technischen bzw. bautechnischen Voraussetzungen (Baugrund, Hochwasserschutz, etc.)

 

Auf der Grundlage einer Gesamtplanung unter Beachtung vorgenannter Punkte kann die Umsetzung der Einzelmaßnahmen dann konkret diskutiert werden. Neben inhaltlichen Aspekten sind ebenso Fragen der zeitlichen Einordnung der Einzelmaßnahmen und deren Finanzierung zur Entscheidung zu bringen. Für den Neubau des Theaters bedeutet das konkret, dass vor allem die Maßnahmen zu ermitteln sind, die zum Funktionieren des Theaters notwendig sind (z.B. Verkehrserschließung, Teile der Umfeldgestaltung, Verlagerungsfragen). Maßnahmen der Gesamtstadtentwicklungsplanung wie z.B. die Querungsmöglichkeiten der L22 sind nicht zwingend Voraussetzung für den Neubau des Theaters und auf der Grundlage der planerischen Vorüberlegungen unabhängig davon in der Hansestadt Rostock zu diskutieren und zu entscheiden.

Es wird daher vorgeschlagen zunächst zur planerischen Klärung der oben genannten und weiteren Fragestellungen sowie vor allem zur Findung eines optimalen Standortes innerhalb des Stadthafens und seines Umfeldes folgende Arbeitsschritte durchzuführen:

1.      Durchführung eines internationalen Workshops mit eingeladenen Teilnehmern (Stadtplanern und Architekten) unter Beteiligung von Vertretern der Politik, der Verwaltung und der Öffentlichkeit

2.      Durchführung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbes auf Grundlage der Ergebnisse des Workshops

Ziel des internationalen Workshops ist zum einen der Erfahrungsaustausch mit den Teilnehmern, die an vergleichbaren Projekten bereits gearbeitet haben. Zum anderen können im Rahmen der Arbeit dort erste Ansätze und Ideen für die städtebauliche Planung eines Theaterstandortes einschließlich der Nutzung und Gestaltung des Stadthafens überprüft werden, um eine optimierte Aufgabenstellung für den städtebaulichen Ideenwettbewerb erarbeiten zu können. Die Vorbereitung des Workshops erfolgt in einem breit angelegten Arbeitsprozess durch die Verwaltung.

Der sich anschließende städtebauliche Ideenwettbewerb wird mit einer optimierten Aufgabenstellung im Ergebnis die Entscheidungsgrundlage für das genaue Baufeld für das Rostocker Theater am Vorzugsstandort Christinenhafen ergeben. Der räumliche Geltungsbereich wird den gesamten städtebaulichen Raum zwischen Christinenhafen und Bussebart umfassen (Anlage) und neben dem Theaterstandort am Wasser städtebauliche Ideen für dessen Umfeldgestaltung unter Berücksichtigung aller notwendigen Funktionen liefern. Dies betrifft neben den Infrastrukturanforderungen des Theaters (ruhender Verkehr, Busstellplätze usw.) auch die Perspektive und städtebaulich-räumliche Einordnung der Veranstaltungsflächen für Märkte u.ä. Durch den Ideenwettbewerb erhält die Hansestadt Rostock einen Ideenpool mit optimiertem zeitlichem und finanziellem Aufwand. Auf dieser Grundlage kann eine hochbauliche Planung für das Gebäude begonnen werden.

Nur diese kann dann Grundlage einer belastbaren Kostenbetrachtung für den Theaterneubau sein. Ein kostenseitiger Vergleich der drei untersuchten Standorte ohne inhaltliches Konzept für das Theater und ohne eine darauf aufbauende Vorplanung ist nicht zielführend. Die Beauftragung entsprechender Vorplanungen für alle drei Standorte würde erhebliche Kosten verursachen und darüber hinaus die Entscheidung zum Standort zeitlich erheblich verzögern. Aus diesem Grund enthält die Vorlage lediglich einen Entscheidungsvorschlag zum Standort für einen Theaterneubau ohne Darlegung der Kosten und begründet, warum unter Aspekten genereller Stadtentwicklungsziele - die beim Neubau eines Theaters oberste Priorität haben sollten - dies aus Sicht der Verwaltung sinnvoll ist.

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

Anlagen:

- Expertise Standortanalyse von Herrn Saalbach, 2010

- Ergänzende Neubewertung des Standortes Christinenhafen durch das Amt für Stadtent-

  wicklung, Stadtplanung und Wirtschaft

- Geltungsbereich Städtebaulicher Ideenwettbewerb

 

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Beschlüsse

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20.04.2011 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - abgelehnt

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03.05.2011 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - abgelehnt

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05.05.2011 - Kulturausschuss - geändert beschlossen

 

Beschluss:

 

1.              Der genaue Standort einschließlich seiner Umfeldgestaltung und der Einbindung in den städtischen Raum ist im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbes zu ermitteln.

 

2.  Der Wettbewerb ist auf die Standorte Christinenhafen, Bussebart / Fischerbastion

     sowie Rosengarten zu beschränken.

 

 

 

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

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05.05.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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10.05.2011 - Finanzausschuss

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10.05.2011 - Bau- und Planungsausschuss

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18.05.2011 - Bürgerschaft - vertagt

 

Herr Jaeger stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der Beschlussvorlage Nr. 2011/BV/2076 zur Standortentscheidung für einen Theaterneubau in der Hansestadt Rostock bis das o. g. Konzept vorliegt.

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:  Angenommen

 

 

 

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21.06.2011 - Finanzausschuss