Beschlussvorlage - 2011/BV/2040

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Entgeltordnung für das Konservatorium „Rudolf Wagner-Régeny“, Musikschule der Hansestadt Rostock (Anlage 1).

 

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse: 0573/07-BV

 

Mehreinnahmen ab 2012                                                                         für 12 Monate                                35.000,00 EUR

vom 01.02.2012 bis 31.01.2013 mit Fälligkeiten 15.02.2012 und 15.10.2012                                         

 

aus Anl. 5   HHST 01.3310.1112 Unterrichtsentgelt                    34.293,00 EUR

aus Anl. 6   HHST 01.3310.1103 Leihinstrumente                                    807,25 EUR

                                                                                                    35.100,25 EUR      gerundet 35.000,00 EUR

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Mehreinnahmen 2011                                                                          für 6 Monate                                  17.500,00 EUR

vom 01.08.2011 bis 31.01.2012 mit Fälligkeit 15.10.2011                                                       

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:  

 

Die letzte Erhöhung der Entgelte für den Musikschulunterricht erfolgte vor vier Jahren zum 01.08.2007.

 

Aufgrund der Vorgaben des Haushaltssicherungskonzeptes 2011 bis 2018 der Hansestadt Rostock ist zur Verbesserung der Einnahmesituation zum ab 2011 eine Entgeltordnungserhöhung vorgesehen. Die Entgelterhöhung ab 1. August ist als Anpassung an die allgemeine Kostenentwicklung bei den Sachausgaben und an die gestiegenen Personalausgaben notwendig.

 

Insgesamt ergibt sich bei den Unterrichtsentgelten eine Entgelterhöhung von 6,23 % und bei den Mietinstrumenten von 5,1 %.

Bei der Neufestsetzung der Entgelte wurden die Ergebnisse aus der Kosten-Leistungs-Rechnung und Vergleichszahlen der Entgelte von Musikschulen aus der Region zugrunde gelegt.

 

Wesentliche Änderungen bei den Unterrichtsentgelten

 

- Entgelterhöhung für Schüler, Auszubildende, Studenten               alle Positionen um 5 %

 

- mit der Ausnahme im Fach Elementare Musikpädagogik (EMP) –

  u.a. Musikalische Früherziehung und Zwergenmusik                   hier um 20 %

 

 

- den bisher unterschiedlichen Abstand zwischen den Entgelten von Schülern

  und Erwachsenen bei den zutreffenden Entgeltpositionen                     vereinheitlicht auf 20 %.

 

Bei den Berechnungen wurden die Monatsbeträge der Unterrichtsentgelte auf 0,50 EUR auf- bzw. abgerundet. Bei den Instrumentenmieten wurde nach der 5-prozentigen Erhöhung auf den nächsten 0,25 EUR - Betrag gerundet, so dass der Jahresbetrag auch als Quartals- und Monatsbetrag praktikabel ist.

 

Die bisherige Struktur der Entgeltordnung hat sich grundlegend bewährt. Der soziale Faktor wird für die Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Rostock im § 2 „Ermäßigung bzw. Befreiung vom Unterrichtsentgelt aus sozialen Gründen“ und im § 3 „Familienermä-             ßigung“ berücksichtigt.

 

 

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In Vertretung

 

 

Dr. Liane Melzer
2. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

05.05.2011 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.05.2011 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

29.06.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen