Stellungnahme - 2010/AN/1160-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Zum Sachverhalt:

 

Die „Werner-Lindemann-Grundschule“ am Schulstandort Rostock,  Elisabethstr. 27, wurde 1976 auf der damaligen Elisabeth-Festwiese gebaut. An das Schulgebäude schließt sich  ein großer Freiraum an. Hier finden die 291 Schülerinnen und Schüler die erforderlichen Pausen-, Spiel- und Sportflächen.

Mit der Fertigstellung der Schule wurde die angrenzende Freifläche nach damaligem Standard interimsmäßig  zu einem Pausenhof mit anliegender neu errichteter Schulsporthalle hergerichtet. Der interimsmäßige Zustand einer reinen Betonfläche wurde in den zurückliegenden 34 Nutzungsjahren bislang nicht verändert. Die Fläche hat nunmehr zusätzlich Schäden und wird zunehmend zu einer Unfallgefahr für die Schülerinnen und Schüler.

 

Mit der Komplexsanierung des Schulgebäudes 2002/03 wurden  im Rahmen der Maßnahme „Kindercampus Elisabethwiese“ kleinere Freiraumgestaltungen in den Randbereichen eingerichtet. Hierzu gehören u.a.  das „Grüne Klassenzimmer“ und ein Laufparcour.

 

Die eigentliche Außenfläche des unmittelbaren Pausenhofes besteht aus einer gegossenen Betonfläche, in der spartanisch kleinere grüne Inseln mit Niedergehölzen eingebettet sind. Im Betonbelag befinden sich stellenweise


witterungsbedingte Bodenunebenheiten. Eventuell auftretende Stolperstellen werden stets zeitnah beseitigt.

 

Dieser Zustand kann nur mit einer Neugestaltung der Pausenhoffläche beseitigt werden. In dem Zusammenhang müsse die im Boden liegenden unterirdischen Bauwerke der ehemaligen Versorgungssysteme und Stahlbauten zurück gebaut werden.

Damit ist eine komplexe  Sanierungsmaßnahme verbunden.

 

Mit der Überplanung des gesamten Außenareals in drei Bauabschnitten konnte mit der Sanierung der Schulsporthalle 2008/09 der 3. BA der Außenanlage in Form einer Kleinsportanlage als 1. Baustein  fertig gestellt werden. Damit wurden an diesem Schulstandort in Schulgebäude, Sporthalle und 1. Teil der Außenanlage bereits 3,5 Mio. EUR für die Sanierung  investiert.                                                                                                                                                                                                                                                       Gemäß dem  mittelfristigen Haushaltsplan für Bauinvestitionen war eine Fortsetzung der Sanierung in Reihenfolge der Bauabschnitte 2. BA (2011) und  1. BA ( 2013) geplant.

Beide Bauabschnitte mussten zu Gunsten einer langfristig geplanten Maßnahme auf „Gewährung einer Zuwendung zur Förderung wirtschaftlicher Infrastruktur - GA-Förderung“  für den Bau des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums Technik  am Schulstandort An der Jägerbäk aus Finanzierungsgründen verschoben werden.

Da das Land  kurzfristig für diese GA-Maßnahme noch in diesem Jahr eine Förderung in Höhe von 7.625.500 EURO in Aussicht gestellt hat, ist die Hansestadt Rostock  verpflichtet, den notwendigen Eigenanteil in Höhe von 4.385.900 EURO bereit zu stellen.

 

Unabhängig davon wird geprüft, inwieweit im Rahmen der Mittelbereitstellung für die Folgejahre eine  kurzfristige Neueinordnung der Freiraumsanierung möglich sein wird.

Parallel dazu wurden beide Bauabschnitte zugleich auch in die Mehrbedarfsan-forderung für die Jahre 2011 bis 2012 aufgenommen. 

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

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Beschlüsse

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02.06.2010 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - zur Kenntnis gegeben

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09.06.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben