Änderungsantrag - 2009/BV/0683-07 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

In der BV 2009/BV/0683 wird in § 10 der Abs. 3 ersetzt durch:

 

„Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn er ordnungsgemäß geladen wurde

und mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Der

Beschlussfähigkeit steht es nicht entgegen, dass dem Aufsichtsrat weniger

Mitglieder als die durch Gesetz oder diese Satzung festgelegte Zahl

angehören, solange unter Beachtung von Satz 1 mindestens drei Mitglieder

anwesend sind. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden

Mitglieder sowie gemäß Abs. 5 abgegebenen Stimmen gefasst. Bei

Stimmgleichheit ist ein Antrag abgelehnt.“

 

 

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Rainer Albrecht

SPD-Fraktionsvorsitzender

 

 

 

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Beschlüsse

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13.04.2010 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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05.05.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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09.06.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen