Stellungnahme - 2010/AN/0985-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Voraussetzung für die Beantragung von Städtebaufördermitteln beim Land für die SBZ Dierkow und Toitenwinkel ist, dass für beide Vorhaben eine Genehmigungsplanung vorliegt.

 

Der Auftrag gegenüber der RGS, diese Genehmigungsplanung erstellen zu lassen konnte bislang seitens der Hansestadt Rostock nicht ausgelöst werden, da die Gesamtfinanzierung für den Bau der SBZ durch fehlende Bereitstellung des Eigenanteils im städtischen Haushalt

nicht abgesichert ist.

 

Ein Antrag an die Bürgerschaft (2010/BV/0890-10) über die Aufnahme einer Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 2.2300.000,00 EUR, davon 1.165.000,00 EUR für den zu erbringenden Eigenanteil wurde in der Bürgerschaftssitzung am 17.03.2010 abgelehnt.

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

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Beschlüsse

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22.04.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

 

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

 

Dagegen

 

Enthaltungen

 

 

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05.05.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben